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Antragsverfahren

15.02.2021 - Artikel

Mit der schriftlichen Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung ist Ihre Kostenübernahmeerklärung zu übersenden. Bei Übermittlung einer Kostenübernahmeerklärung per E-Mail, Post oder Fax ist darauf zu achten, dass sie vom Antragsteller oder dessen Bevollmächtigten persönlich unterschrieben wurde. Erklärungen nur als E-Mail Text können nicht akzeptiert werden. Vielmehr ist die Erklärung als eingescanntes Dokument der E-Mail beizufügen. Zudem ist der Kostenübernahmeerklärung die Kopie eines Identitätsnachweises beizufügen. Die Daten, die für den jeweiligen Zweck nicht benötigt werden, können von den Betroffenen auf der Ausweiskopie geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht werden. Das gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Seriennummer.


Wir erheben für erbrachte Dienstleistungen Gebühren nach der AABGebV.

Die Gebühren für die Beschaffung von Urkunden einschließlich Übersendung sind ortsabhängig (siehe Gebührenliste). Werden mehrere Urkunden bei derselben Stelle (Standesamt) angefordert, wird die Gebühr nur einmal erhoben. Hinzu kommen ggf. Auslagen für die Beschaffung (Gebühren der Standesämter, Überweisungsgebühren etc.).

Die Gebühren der Standesämter betragen für die Ausstellung einer

  • vollständigen Abschrift einer Urkunde (nur in polnischer Sprache): 33,- PLN
  • gekürzten Abschrift einer Urkunde (auf mehrsprachigem Formular): 22,- PLN
  • amtlichen Negativbescheinigung: 24,- PLN

Nach Eingang der Urkunde(n) bzw. Negativbescheinigung(en) leiten wir Ihnen diese unverzüglich mitsamt einem Festsetzungsbescheid zu. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie per Banküberweisung auf das in Deutschland befindliche Konto der Bundeskasse. Bei Bestellungen von außerhalb Deutschlands kann die Urkunde über eine deutsche Auslandsvertretung ausgehändigt werden, hierfür fallen ggf. zusätzliche Verwaltungsgebühren an. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit in der Regel 2 bis 3 Monate.

Antrag auf Beschaffung einer Urkunde aus Polen



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