An dieser Stelle möchten wir Sie über den Service der deutschen Auslandsvertretungen in Rechts- und Konsularangelegenheiten informieren.
Die Auslandsvertretungen können Ihnen in unterschiedlichen Bereichen behilflich sein. So sind sie für die Ausstellung von Personalausweisen und Pässen für die in Polen dauerhaft lebenden Deutschen zuständig. Visaanträge werden ausschließlich von der Deutschen Botschaft Warschau bearbeitet.
Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen Urkunden beschafft werden. Im Falle des Falles leisten die Vertretungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Notfallhilfe. Gerne stellen wir Ihnen auf unseren Seiten zudem unverbindliche Auskünfte zu Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts und des Zollwesens zur Verfügung.
Eine Übersicht aller Angelegenheiten, mit denen sich die Auslandsvertretungen befassen, sowie nähere Informationen dazu finden Sie unter „Konsularinformationen A-Z“ auf einen Blick.