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Das Leiden der polnischen Zivilbevölkerung war lange nur ein Splitter in der deutschen Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg. Der Bundestag hat daher einen Ort der Erinnerung und der Begegnung mit Polen beschlossen.
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In konsularischen Angelegenheiten ist jede Auslandsvertretung grundsätzlich für die deutschen Staatsangehörigen zuständig, die sich dauerhaft oder vorübergehend in ihrem Amtsbezirk aufhalten.
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