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Reisepässe und Personalausweise
In konsularischen Angelegenheiten ist jede Auslandsvertretung grundsätzlich für die deutschen Staatsangehörigen zuständig, die sich dauerhaft oder vorübergehend in ihrem Amtsbezirk aufhalten.
Am 1. März 2017 wurde die neue Generation von Reisepässen für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: