Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen
Hier erhalten Sie Informationen zum Antragsverfahren für Reisepässe und Personalausweise
Die deutschen Auslandsvertretungen in Polen sind für die Ausstellung von deutschen Ausweisdokumenten zuständig, wenn Sie in Polen Ihren Lebensmittelpunkt haben und hier gemeldet sind.
Für die Beantragung ist immer eine persönliche Vorsprache bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung (Konsulatefinder) nach elektronischer Terminbuchung erforderlich. Werden Ausweisdokumente für Babys und Kleinkinder beantragt, müssen diese bei der Beantragung ebenfalls anwesend sein.
Um die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten achten Sie bitte darauf, dass Sie:
- das entsprechende Antragsformular bereits vorab zuhause vollständig ausfüllen und zum Termin bei der Auslandsvertretung mitbringen,
- analoge Passfotos mitbringen (die Anforderungen an biometrische Passbilder finden Sie hier); digitale Passfotos können nicht angenommen werden, in der Auslandsvertretung können keine Fotos hergestellt werden
- alle antragsbegründenden Unterlagen im Original plus einer einfachen Kopie vorbereiten und zum Termin mitbringen.
- vor Beantragung möglicherweise eine Namenserklärung abgeben müssen, wenn dies ihr erstes Ausweisdokument ist oder sich ihr Name seit letztes Ausstellung z.B. durch Eheschließung geändert hat.
Informationen zur Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises sowie zur e-ID Karte für Unionsbürger finden Sie im Personalausweisportal.