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Namenserklärung

Mediennummer 115836048 Beschreibung Unterschreiben. Eheschliessung

Mediennummer115836048BeschreibungUnterschreiben. Eheschliessung © picture alliance / Klaus Rose | Klaus Rose

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Unter bestimmten Voraussetzungen ist es erforderlich, dass Sie im Rahmen der Beantragung von Ausweisdokumenten eine sog. „Namenserklärung“ abgeben.

Namenserklärung (im Rahmen der Beantragung von Ausweisdokumenten)

Vor der Erstausstellung eines deutschen Ausweisdokumentes muss - unabhängig davon, ob es sich um ein neugeborenes Kind oder einen Erwachsenen handelt - der Nachname für den deutschen Rechtsbereich feststehen.

Da sich das deutsche und das polnische Namensrecht teilweise voneinander unterscheiden, sind Konstellationen denkbar, in denen ein im Ausland gewählter Ehename für den deutschen Rechtsbereich nicht wirksam ist oder ein Kind im deutschen Rechtsbereich keinen Geburtsnamen hatte.

In Betracht kommt auch, dass der Geburtsname des Kindes geändert werden soll, beispielsweise dann, wenn die Eltern in der Ehe unterschiedliche Namen bzw. ein Ehegatte einen Doppelnamen führt, oder wenn das Kind nicht verheirateter Eltern den Namen des Vaters erhalten soll.

Hier spielt die Reform des deutschen Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts, die am 01.05.2025 in Kraft getreten ist, eine wichtige Rolle. Einen Überblick über die sowohl für deutsche als auch für binationale Familien damit einhergehenden Änderungen und neuen Wahlmöglichkeiten finden Sie hier

Für Eheschließungen und Geburten vor dem 1. Mai 2025 gelten meistens die bisherigen Regelungen.

Die Namenserklärung können Sie gegenüber den deutschen Auslandsvertretungen abgeben. Zuweilen empfiehlt sich in diesem Zusammenhang auch eine Geburtsanzeige, also ein Antrag auf die Nachbeurkundung der Geburt in einem deutschen Personenstandsregister. Für eine Einzelfallprüfung empfiehlt sich eine Beratung im Vorfeld. Bitte wenden Sie sich dazu über das Kontaktformular an die für Sie zuständige Auslandsvertretung. Sie erhalten dann die Möglichkeit, alle notwendigen Dokumente vorab als Scan zu übersenden, damit diese geprüft und Sie über die weiteren Schritte informiert werden können.

Für die Namenserklärung muss ein Termin vereinbart werden (zur Terminvergabe).

Antragsformulare:

Erklärung zur Namensführung eines minderjährigen Kindes, allgemein

Erklärung zur Namensführung eines minderjährigen Kindes, Art. 48 EGBGB

Erklärung über die nachträgliche Rechtswahl und Bestimmung der Namensführung in der Ehe

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

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