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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring mit deutscher Flagge

Rettungsring mit deutscher Flagge, © colourbox.de

Artikel

Pass weg? Geld verloren? Finden Sie hier Hinweise, von wem Sie Hilfe erwarten können, was Sie selbst tun können und wie die Hilfe in typischen Situationen aussieht.

Allgemeine Hinweise

Lesen Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amts, von wem Sie in Notsituationen Hilfe erwarten können, was Sie selbst tun können und wie die Hilfe in typischen Situationen aussieht. Link

Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in Polen bei den folgenden Angelegenheiten nicht helfen können: Führerscheinersatzpapiere ausstellen; Hotelrechnungen oder sonstige Schulden bezahlen bzw. die Fortsetzung des Urlaubes finanzieren; anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen; Sie vor Gericht vertreten bzw. in Gerichtsverfahren eingreifen; polnischen Behörden Weisungen erteilen; als Reisebüro, Krankenkasse oder Bank tätig werden.

Hinweise für Notfälle finden Sie zusammengefasst auf unserem Merkblatt.

Reise- und Sicherheitshinweise für Polen

Über die Sicherheitslage in Polen informieren wir Sie tagesaktuell auf der Webseite des Auswärtigen Amts. Das Auswärtigen Amt rät dringend, die Reise- und Sicherheitshinweise zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. Link

Verlust oder Diebstahl von Ausweispapieren

Melden Sie den Verlust/Diebstahl bei einer Polizeidienststelle der Stadt / dem Ort, in dem sich der Vorfall zugetragen hat. Diese stellt Ihnen eine entsprechende Verlust- oder Diebstahlsanzeige aus.

Falls Sie auf dem Landweg (Zug, Bus, PKW) nach Deutschland zurückreisen, reicht in der Regel die polizeiliche Verlustanzeige als Dokument aus. Bei Rückreise mit dem Flugzeug fragen Sie bei Ihrer Fluggesellschaft nach.

Wenn Sie zwingend ein Ausweispapier für die Rückreise nach Deutschland benötigen, kann Ihnen die zuständige Rechts und Konsularabteilung der jeweiligen Auslandsvertretung (Konsulatefinder) gegebenenfalls einen Reiseausweis zur Rückkehr ausstellen. In diesen Fällen ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme wünschenswert.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen ein Reiseausweis zur Rückkehr ausschließlich den Grenzübertritt nach Deutschland ermöglicht, das Reisen in andere Länder ist damit nicht möglich.

Verlust oder Diebstahl von Kredit- / Bankkarten und Mobiltelefonen

Melden Sie den Verlust/Diebstahl bei einer Polizeidienststelle der Stadt / dem Ort, in dem sich der Vorfall zugetragen hat. Diese stellt Ihnen eine entsprechende Verlust- oder Diebstahlsanzeige aus.

Auf Empfehlung des Bundesministeriums des Inneren steht seit dem 01.07.2005 eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von Medien wie zum Beispiel Kredit- oder ec-Karten, Handys oder Mitarbeiterausweisen zur Verfügung.

Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden erreichbar. In Deutschland gebührenfrei unter der Rufnummer 116 116, aus dem Ausland gebührenpflichtig* unter 0049 116 116 (*Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des ausländischen Anbieters / Netzbetreibers).

Die Aufnahme Ihrer Angaben erfolgt grundsätzlich durch einen Sprachcomputer.

Alternativ ist der Sperr-Notruf auch unter der Berliner Rufnummer 0049 30 4050 4050 frei geschaltet. Diese Rufnummer wird zur besseren Erreichbarkeit zur Verfügung gestellt.

Überweisung von Geld ist mit SWIFT-Überweisung oder über Western Union über folgenden Link möglich: Link

Hinweise für Notfälle

Die europäische Notrufnummer 112 können Sie von jedem Festnetz- und Mobiltelefon überall in der EU kostenlos anrufen. Sie gelangen unmittelbar zu den Notrufdiensten – Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr. Neben der 112 sind nationale Notrufnummern weiter in Gebrauch.

Die deutschen Auslandsvertretungen in Polen sind außerhalb der Dienstzeiten über einen Bereitschaftsdienst erreichbar, der deutschen Staatsangehörigen in ausschließlich dringenden Notfällen weiterhilft. Dabei ist es Aufgabe des Bereitschaftsdienstes, Hilfe zur Selbsthilfe in vorübergehenden, dringenden Notlagen zu leisten. Sie erreichen diesen zu folgenden Zeiten:

  • montags bis donnerstags jeweils von 16.30 Uhr bis 24.00 Uhr
  • freitags ab 13.30 Uhr bis 24.00 Uhr
  • samstags/sonntags und am Feiertag ab 8 Uhr bis 24.00 Uhr

Die Mobiltelefonnummer lautet:

+48 605 682 347 (Deutsch)
+48 604 836 590 (Polnisch)

Sollten Sie im Ausnahmefall Kontakt per SMS aufnehmen müssen, so wird aus technischen Gründen unbedingt um Angabe einer Telefonnummer im Text Ihrer SMS zur Rückantwort gebeten.

Bitte beachten Sie, dass der Bereitschaftsdienst in vielen Fällen von Entscheidungen deutscher und/oder polnischer Behörden abhängig ist, die außerhalb der regulären Bürozeiten nicht erreichbar sind. Die Hilfsmöglichkeiten des Bereitschaftsdienstes sind daher begrenzt.

Der Bereitschaftsdienst ist für Notfälle deutscher Staatsangehöriger in ganz Polen zuständig.

Elektronische Erfassung von Auslandsdeutschen

Alle Deutschen, die im Ausland leben, können sich freiwillig in die Deutschenliste eintragen lassen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Rechtsanwalts- und Ärztelisten

Hier finden Sie Rechtsanwälte, die bereit sind, für deutsche Mandanten tätig zu werden, sortiert nach dem jeweiligen Amtsbezirk der Auslandsvertretung.

Rechtsanwaltslisten

An dieser Stelle finden Sie Listen von Ärzten, die über Fremdsprachenkenntnisse (Deutsch und/oder Englisch) verfügen und Sie daher gegebenenfalls in Ihrer Muttersprache behandeln können. Die Ärztelisten sind nach dem jeweiligen Amtsbezirk der Auslandsvertretung sortiert und nach Facharztgruppen gegliedert.

Ärztelisten

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