Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden in Polen sind die Standesämter zuständig. Urkunden können direkt bei den zuständigen Standesämtern bestellt werden, wenn der Personenstandsfall noch nicht über einhundert Jahre (bei Geburten) bzw. 80 Jahre (bei Ehe- und Sterbeeinträgen) zurückliegt.
Die Bücher länger zurückliegender Personenstandsfälle befinden sich bei den Archiven.
In den folgenden Textfeldern finden Sie generelle Hinweise zu polnischen Personenstandsurkunden, sowie Anleitungen zu Ihrer direkten Bestellung bei Standesämtern und Archiven oder, in den genannten Ausnahmefällen, hilfsweise für eine Bestellung über das Generalkonsulat Breslau.
Ebenso finden Sie Hinweise für weitergehende Recherche.
Bitte beachten Sie, dass eine Bestellung über das Generalkonsulat ausgeschlossen ist, wenn Sie (auch) die polnische Staatsangehörigkeit besitzen.