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Vander Elst
Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer © BO Belg/Canva.com
Informationen über benötigte Dokumente
Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat (hier: Polen) bei ihnen beschäftigte Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat (hier: nach Deutschland) entsenden, ohne dass es hierzu einer Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf (sog. aktive Dienstleistungsfreiheit). Firmeninterne Entsendungen, d.h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst.
Vor der Einreise ist auch in diesen Fällen ein Visumverfahren durchzuführen, falls der entsandte Drittstaatsangehörige nach seiner Staatsangehörigkeit allgemein der Visumpflicht für Deutschland unterliegt. Es wird ein „Vander Elst-Visum“ (gem. §19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. §21 BeschV) erteilt, das ausdrücklich zur entsprechenden Tätigkeit in Deutschland für die Dauer der Dienstleistungserbringung berechtigt. Die visumfreie Einreise zur Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen von Vander Elst ist derzeit nur unter den Voraussetzungen des § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 30 Nr. 3 BeschV möglich (drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen („rezydent Dlugoterminowy-WE“), maximal 90 Tage innerhalb von zwölf Monaten).
Voraussetzung der Dienstleistungsfreiheit ist grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer mit dem entsendenden Unternehmen einen Arbeitsvertrag geschlossen hat und ordnungsgemäß beschäftigt wird. Eine ordnungsgemäße Beschäftigung kann unter anderem vorsehen, dass der zu entsendende Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt des EU-Mitgliedstaates (Polen) integriert ist und dort seine Haupttätigkeit vornimmt. Verträge zwischen Arbeitnehmer und entsendendem Unternehmen, die einzig dem Zweck dienen, den Arbeitnehmer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zu entsenden, ohne dass vor oder nach der Entsendung eine Beschäftigung im ersten Mitgliedsstaat erfolgt, fallen in der Regel nicht unter die Vander-Elst-Regelung. Weitere Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung nach dem Vertrag zwischen dem Entsendeunternehmen und dem Drittbetrieb in Deutschland vom Entsandten in eigener Verantwortung und im Wesentlichen frei von Weisungen des Drittbetriebs ausgeführt wird.
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrages führen.
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Gültig und eigenhändig unterschrieben, mit mindestes zwei (2) freien Seiten + einer (1) Kopie der Datenseite
- Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als sechs (6) Monate (Format: siehe Foto-Mustertafel )
- Original + eine (1) Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens drei (3) Monaten.
- Im Einzelfall können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt nötig sein (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.)
- Original + eine (1) Kopie Ihrer letzten Meldebescheinigung („zaświadczenie o zameldowaniu“) in Polen
- Original + eine (1) Kopie des Mantel- bzw. Dienstleistungsvertrags mit Leistungsverzeuchnis zwischen der beauftragenden Firma (Deutschland) und dem polnischen Entsendeunternehmen + eine (1) Kopie
- Bei Subunternehmervertrag: Original + eine (1) Kopie des „übergeordneten“ Mantel- bzw. Dienstleistungsvertrags
- Original + eine (1) Kopie des lokalen Arbeitsvertrags des zu entsendenden Arbeitnehmers
- Original + eine (1) Kopie des lokalen Entsendevertrags (Änderungsvertrag) des zu entsendenden Arbeitnehmers, mit folgenden Mindestangaben
- voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende des Einsatzes in Deutschland,
- Ort des Einsatzes in Deutschland,
- kurze Beschreibung der Dienstleistung, die erbracht werden soll,
- Gehalt während des Einsatzes in Deutschland.
- Original + eine (1) Kopie der polnischen Arbeitserlaubnis („Decyzja“) des zu entsendenden Arbeitnehmers
- Eine (1) Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs des deutschen Unternehmens, nicht älter als drei (3) Monate
- Eine (1) Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs des polnischen Unternehmens, nicht älter als drei (3) Monate
- Original + eine (1) Kopie der EKUZ Karte
- A1-Bescheinigung
Im Original, bitte ausdrucken und unterschreiben.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an die im Antrag genannte Adresse.
Mit der Nutzung des Ticketsystems „FACIL“ erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kommunikation im Visumverfahren verarbeitet werden. Ich stimme insbesondere der Anforderung und Übersendung persönlicher Unterlagen über das Ticketsystem zu.
Ich wurde darüber informiert, dass:
• meine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung meines Visumantrags und der damit verbundenen Kommunikation verarbeitet werden. Dies umfasst insbesondere die Beantwortung meiner Anfragen über das Ticketsystem „FACIL“ sowie die Anforderung und Entgegennahme zusätzlicher, für das Visumverfahren erforderlicher Unterlagen.
• die Verarbeitung meiner Daten auf Grundlage meiner Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erfolgt.
• meine Daten vertraulich behandelt und nur an die für das Visumverfahren zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder ich ausdrücklich eingewilligt habe.
• die Speicherung meiner Daten ausschließlich für die Dauer des Visumverfahrens und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgt.
• ich das Recht habe, meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten berichtigen zu lassen, die Löschung meiner Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, die Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten zu verlangen und mich bei einer Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren.
Ich wurde über meine Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung informiert und weiß, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen zum Datenschutz finde ich unter: https://polen.diplo.de/pl-de/home-kontakt-channel/datenschutz
Warschau, den ___________________ Unterschrift _____________________________
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75, - EUR – zu zahlen ausschließlich in Złoty (ca. 330, - Złoty) zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft. Die Gebühr wird ausschließlich in bar erhoben. Aufgrund von Währungsschwankungen kann die Gebühr bei Terminwahrnehmung um einige Zloty höher oder niedriger ausfallen – es wird daher empfohlen, etwas Kleingeld mitzuführen.
Termin
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet.
ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!
Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!
Sie können Ihren Visumantrag aktuell noch NICHT im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen.