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Brauche ich ein Visum zur Einreise nach Deutschland?

Artikel

Eine Übersicht zu den Visumerfordernissen

o Keine Visumspflicht als Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates

Als Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates benötigen Sie kein Visum zur dauerhaften Einreise nach Deutschland.

o Keine Visumspflicht besteht zudem in folgenden Fällen:

- Als Staatsangehöriger Australiens, Kanadas, der USA, Israels, Neuseelands, Japans oder Südkorea benötigen Sie einen Aufenthaltstitel in Deutschland, können diesen jedoch NACH Ihrer Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde für alle Arten des Aufenthalts beantragen.

- Als Staatsgehöriger Andorras, San Marinos, Honduras oder Monacos benötigen Sie einen Aufenthaltstitel in Deutschland, können diesen jedoch NACH Ihrer Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dies gilt allerdings NUR FÜR Aufenthalte OHNE Erwerbstätigkeit, jedoch mit Ausnahmen.

- Als Inhaber eines polnischen Aufenthaltstitels sind Sie für Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in Deutschland von der Visumspflicht befreit:

Sofern Sie im Besitz eines polnischen Aufenthaltstitels sind, dessen Gültigkeitsdauer mehr als 90 Tage beträgt, können Sie sich bis Ende der Gültigkeitsdauer des polnischen Aufenthaltstitels 90 Tage pro Halbjahr zu touristischen Zwecken oder zur Durchreise im Schengenraum aufhalten. Die Botschaft Warschau erteilt grundsätzlich keine Schengenvisa. Touristische Reisen oder Durchreisen durch Deutschland haben grundsätzlich unter den oben genannten Voraussetzungen mit dem polnischen Aufenthaltstitel zu erfolgen.

o Erforderlichkeit eines Visums bei Aufenthalten über 3 Monaten ohne Privilegierung

Sofern Sie KEIN visafreier oder privilegierter Drittstaater sind, sich in Polen für gewöhnlich und mit polnischem nationalen Aufenthaltstitel (z.B. Karta pobytu, D-Visum) aufhalten und einen Aufenthalt über drei Monate (Familienzusammenführung, Studium) oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland planen, benötigen Sie bei der Einreise ein nationales deutsches Visum. Die visumfreie Einreise zur Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen von Vander Elst ist derzeit nur unter den Voraussetzungen des § 17a AufenthV i.V.m. § 30 Nr. 3 BeschV möglich (drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen „rezydent Dlugoterminowy-WE“ (maximal 90 Tage innerhalb von zwölf Monaten).

Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten UND im Besitz eines polnischen Aufenthaltstitels sind, der zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt UND die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besitzen, können Sie sich auch direkt mit der Ausländerbehörde Ihres Wohn-/Aufenthaltsortes in Verbindung setzen und dort nach § 39 Nr. 6 der Aufenthaltsverordnung einen Aufenthaltstitel beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde unter Hinweis auf die obengenannte Regelung.

Eine Übersicht für die Visumspflicht können Sie der Staatenliste entnehmen.

Weitere Informationen

Die folgenden Regelungen beziehen sich ausschließlich auf Firmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union. (Für Firmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union gelten gesonderte Regelungen.)

Regelungen zur Visumspflicht für LKW-Fahrer aus Drittstaaten

Für die große Mehrzahl ausländischer Reisender gilt das sogenannte „Transitprivileg“: Wenn beim Zwischenstopp auf einem deutschen Flughafen der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und das Endreiseziel in einem Land außerhalb des Schengen-Raums liegt.

Flughafentransitvisum

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