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Chancenkarte
Chancenkarte © Icon einer Aktentasche, daneben eine Lupe und ein vierblättriges Kleeblatt
Informationen über benötigte Dokumente
ALLGEMEINE ANTRAGSUNTERLAGEN
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Gültig und eigenhändig unterschrieben, mit mindestes zwei (2) freien Seiten + einer (1) Kopie der Datenseite
- Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als sechs (6) Monate (Format: siehe Foto-Mustertafel )
- Original + eine (1) Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens drei (3) Monaten.
- Im Einzelfall können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt nötig sein (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.)
- Original + eine (1) Kopie Ihrer letzten Meldebescheinigung („zaświadczenie o zameldowaniu“) in Polen
- des Aufenthalts in Höhe von mindestens 1.091, - Euro monatlich; der Nachweis kann erbracht werden durch:
- eine förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerämter und Meldebehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit), im Original mit einer (1) Kopie ODER
- Nachweis eines Guthabens bei einer deutschen Bank in der Form eines Sperrkontos in Höhe von mindestens 13.092, - Euro (für ein ganzes Jahr) mit einem monatlichen Verfügungshöchstbetrag von 1.091, - Euro, mit einer (1) Kopie. Weitere Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie auf der Internetseite: „Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland“.
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Orts- und Zeitangaben
- Selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für die geplante Arbeitssuche in Deutschland
- Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein: Als was möchten Sie in Deutschland arbeiten und warum? Warum bewerben Sie sich nicht im Rahmen Ihres polnischen Aufenthaltstitels/Visums in Deutschland?
- Nachweis Ihrer Bemühungen in Deutschland ein Stellenangebot zu finden
FÜR QUALIFIZIERTE FACHKRÄFTE MIT AKADEMISCHEN ABSCHLUSS
- Hochschul- bzw. Universitätsabschluss (z.B. Diplom) im Original, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung, mit einer (1) Kopie
- Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von
ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.
- Ihre akademische Qualifikation muss in Deutschland anerkannt/vergleichbar sein
- Hinweise zu den Möglichkeiten einer Anerkennung Ihrer akademischen Qualifikation entnehmen Sie bitte unserem gesonderten Merkblatt
FÜR QUALIFIZIERTE FACHKRÄFTE MIT BERUFSAUSBILDUNG
- Berufsschul- bzw. Ausbildungsdiplom im Original, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung, mit einer (1) Kopie
- Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von
- Behörden eines EU-Mitgliedstaats
ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.
- Für die allg. Voraussetzungen des Nachweises der Echtheit einer Urkunde informieren Sie sich bitte unter: Urkunden
- Bescheid über vollständige Anerkennung im Original mit einer (1) Kopie
- Hinweise zu den zuständigen Anerkennungsbehörden finden Sie unter www.Anerkennung-in-Deutschland.de
- Sollte in dem Bescheid keine vollständige Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation festgestellt werden („teilweise Gleichwertigkeit“; sog. „Defizitbescheid“), prüfen Sie, ob Sie sich für eine Punkte-Chancenkarte im nächsten Abschnitt qualifizieren.
FÜR NICHT-FACHKRÄFTE (PUNKTESYSTEM)
- Abschluss, vergeben durch eine deutsche Auslandshandelskammer (sog. „AHK-Abschluss“)
ODER
- Berufsschul- bzw. Ausbildungsdiplom im Original, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung, mit einer (1) Kopie MIT DAB-Bescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von
- Behörden eines EU-Mitgliedstaats
ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.
- Behörden eines EU-Mitgliedstaats
- Für die allg. Voraussetzungen des Nachweises der Echtheit einer Urkunde informieren Sie sich bitte unter: Urkunden
- Original + eine (1) Kopie eines aktuellen Englischzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem Niveau B2 (bei englischsprachigen Studiengängen TEOFL, IELTS, Cambridge)
ODER
- Original + eine (1) Kopie eines aktuellen Deutschzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem Niveau A1 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL)
- Ggf. Nachweise über Berufserfahrung im Zusammenhang mit der vorgelegten Berufsqualifikation in den letzten sieben (7) Jahren, ggf. mit Übersetzung
- Ggf. Nachweise über bisherige längerfristige Aufenthalte in Deutschland von mindestens sechs (6) Monaten in den letzten fünf (5) Jahren
- Mind. sechs (6) Punkte, nachzuweisen anhand einschlägiger Unterlagen gem. folgender Tabelle:
| Merkmal | Punkte bei Erfüllung des Merkmals |
| Teilanerkennung der ausländischen Berufsqualifikation | 4 |
| gute deutsche Sprachkenntnisse (B2) | 3 |
| ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1) | 2 |
| hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (A2) | 1 |
| englische Sprachkenntnisse C1 | 1 |
| Berufserfahrung 5 Jahre | 3 |
| Berufserfahrung 2 Jahre | 2 |
| Berufsqualifikation in Mangelberuf | 1 |
| Alter bis 35 | 2 |
| Alter zwischen 35 und 40 Jahre | 1 |
| Voraufenthalte im Bundesgebiet | 1 |
| Ehegatte / Lebenspartner (auch qualifiziert für Chancenkarte) | 1 |
- Sie können den kostenlosen und unverbindlichen „Self-Check: Chancenkarte“ auf www.make-it-in-Germany.com durchführen, um vorab zu prüfen, ob Sie die notwendige Mindestpunktzahl erreichen.
WEITERE ALLGEMEINE ANTRAGSUNTERLAGEN (FÜR ALLE FÄLLE)
- Der Krankenversicherungsschutz muss ab dem Zeitpunkt der Einreise bestehen. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.
Belehrung zur Mindestgehaltsschwelle ab Vollendung des 45. Lebensjahres
Gem. § 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG muss für die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels gem. § 18a oder § 18b AufenthG als Fachkraft die Höhe des Gehalts grundsätzlich mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen, wenn der/die Antragstellende bei Erteilung das 45. Lebensjahr vollendet hat.
Dies gilt auch dann, wenn sich bei fortbestehendem Aufenthalt in Deutschland der Aufenthalt als Fachkraft an eine Qualifizierungsmaßnahme gem. § 16d AufenthG oder eine Chancenkarte gem. § 20a AufenthG anschließt.
Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen habe.
Warschau, den ___________________ Unterschrift _____________________________
Im Original, bitte ausdrucken und unterschreiben.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an die im Antrag genannte Adresse.
Mit der Nutzung des Ticketsystems „FACIL“ erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kommunikation im Visumverfahren verarbeitet werden. Ich stimme insbesondere der Anforderung und Übersendung persönlicher Unterlagen über das Ticketsystem zu.
Ich wurde darüber informiert, dass:
• meine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung meines Visumantrags und der damit verbundenen Kommunikation verarbeitet werden. Dies umfasst insbesondere die Beantwortung meiner Anfragen über das Ticketsystem „FACIL“ sowie die Anforderung und Entgegennahme zusätzlicher, für das Visumverfahren erforderlicher Unterlagen.
• die Verarbeitung meiner Daten auf Grundlage meiner Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erfolgt.
• meine Daten vertraulich behandelt und nur an die für das Visumverfahren zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder ich ausdrücklich eingewilligt habe.
• die Speicherung meiner Daten ausschließlich für die Dauer des Visumverfahrens und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgt.
• ich das Recht habe, meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten berichtigen zu lassen, die Löschung meiner Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, die Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten zu verlangen und mich bei einer Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren.
Ich wurde über meine Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung informiert und weiß, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen zum Datenschutz finde ich unter: https://polen.diplo.de/pl-de/home-kontakt-channel/datenschutz
Warschau, den ___________________ Unterschrift _____________________________
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75, - EUR – zu zahlen ausschließlich in Złoty (ca. 330, - Złoty) zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft. Die Gebühr wird ausschließlich in bar erhoben. Aufgrund von Währungsschwankungen kann die Gebühr bei Terminwahrnehmung um einige Zloty höher oder niedriger ausfallen – es wird daher empfohlen, etwas Kleingeld mitzuführen.
Termin
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet.
ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!
Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!
oder alternativ
- Sie können Ihren Visumantrag alternativ im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen.