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ANABIN Annerkennung der Qualifizierung

Artikel

Nachweis über die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses, bzw. über die Vergleichbarkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss

UND

Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB-Bescheinigung)

UND

Nachweis über ausländische Schulabschlüsse mit Hochschulzugang in Deutschland


1. Ausländische Hochschulabschlüsse

Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem

deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, können Sie in der offiziellen Datenbank

ANABIN abfragen.

Wichtig: Nur wenn alle folgenden vier Merkmale Ihres ausländischen Hochschulabschlusses im anwendbaren Länderteil von ANABIN bestätigt werden, gilt dieser als anerkannt bzw. mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar:

  1. Die ausländische Hochschule, die Ihnen den Hochschulabschluss verliehen hat, muss mit „H+“ bewertet sein und

  2. der Abschlusstyp (z.B. Bachelor of Arts/Science, Master of Education) muss mit Ihrem Abschlusstyp wörtlich genau übereinstimmen und

  3. die Angabe der Studienrichtung (z.B. Business Administration, Linguistik, etc.) zu dem aufgeführten Studientyp muss mit Ihrem persönlichen Abschluss wörtlich genau übereinstimmen und

  4. die Äquivalenzklasse Ihres Abschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss muss „entspricht“ oder „gleichwertig“ lauten.

Unter dieser Anleitung finden Sie nützliche Hinweise zur Nutzung von ANABIN.

Sollten nicht alle der o.g. Voraussetzungen für die Bewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses erfüllt sein, ist es für die Visabeantragung notwendig, dass Sie eine individuelle Zeugnisbewertung (sog. ZAB-Bescheinigung) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.

Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist eine behördliche Bescheinigung, die von der ZAB ausgestellt wird. Sie stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Bei Behörden, Botschaften und Arbeitgebenden können Sie die Zeugnisbewertung als Nachweis Ihrer Qualifikation verwenden.

Informationen über das Bewertungsverfahren, einschließlich einer Liste der erforderlichen Unterlagen und Kosten, finden Sie hier: Zeugnisanerkennungsverfahren.

Bitte beachten Sie, dass die ZAB nicht die Echtheit Ihres Hochschulabschlusses (der Urkunde an sich) prüft. Die Echtheit Ihres Hochschulabschlusses wird in der Regel nachgewiesen durch die Apostille bzw. die Legalisation auf dem ORIGIANL der Urkunde/des Diploms.

2. Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (sog. DAB-Bescheinigung)

Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt. Sie ist für Personen geeignet, die eine nicht hochschulische berufliche Ausbildung im Ausland absolviert haben.

Die ZAB prüft und bescheinigt diese Punkte:

  • Wurde die Ausbildung abgeschlossen?
  • Ist sie im Herkunftsstaat anerkannt?
  • Entspricht sie einer mindestens 2-jährigen Ausbildung in Vollzeit?

Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation beschreibt eine Berufsausbildung in einigen wesentlichen Punkten: Sie stellt fest, ob sie im Herkunftsstaat anerkannt ist und einer Ausbildung entspricht, die mindestens 2 Jahre in Vollzeit dauert. Sie nennt die Bezeichnung der Ausbildung, die Bezeichnung der Bildungseinrichtung, den Ort der Ausbildung und das Datum des Abschlusses.

Beantragen Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Ihre DAB-Bescheinigung.

3. Ausländische Schulabschlüsse

Ob Ihr ausländischer Schulabschluss Sie in Deutschland zum Besuch einer Fach- bzw. Hochschule berechtigt, können Sie in der offiziellen Datenbank ANABIN abfragen.

Sollte Ihr Schulabschluss nicht in der Datenbank gelistet sein, ist es für die Visabeantragung notwendig, dass Sie eine individuelle Zeugnisbewertung bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie haben unter dem Reiter „Anerkennungs- und Beratungsstellen“ die Möglichkeit, nach der für Sie zuständigen Stelle in Deutschland zu suchen und dort eine sog. „Zeugnisanerkennung – Hochschulzugang für ausländische Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsnachweisen“ zu durchlaufen.

Bei allgemeinen Fragen zu dem Verfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

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