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Visum für Studienplatzsuche

Bildung Studienplatzsuche

Bildung Studienplatzsuche © BO Belg/Canva.com

01.01.2025 - Artikel

Informationen über benötigte Dokumente

Hinweis für Schutz- und Daueraufenthaltsberechtigte

Bitte beachten Sie, dass für Personen, die in Polen einen Schutzstatus oder ein Daueraufenthaltsrecht innehaben, gemäß deutschem Aufenthaltsrecht besondere Bestimmungen im Visumverfahren gelten. Das Vorliegen dieser Aufenthaltsstatus kann bedeuten, dass ein Visum für die Zwecke Studium (inkl. Erasmus), Studienbewerbung, Forschung, Freiwilligendienst EU, Studienbezogenes Praktikum EU und Blaue Karte EU nicht erteilt werden kann (vgl. § 19f AufenthG).

Von dieser Einschränkung sind unter anderem Ukrainerinnen und Ukrainer betroffen, die eine Aufenthaltserlaubnis für Polen in Form einer UKR-PESEL-Nummer oder Diia.PL besitzen.

Das Visum kann maximal für einen Zeitraum von neun (9) Monaten ausgestellt werden.

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

  • Gültig und eigenhändig unterschrieben, mit mindestes zwei (2) freien Seiten + einer (1) Kopie der Datenseite

  • Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als sechs (6) Monate (Format: siehe Foto-Mustertafel )

  • Original + eine (1) Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens drei (3) Monaten.
  • Im Einzelfall können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt nötig sein (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.)

  • Original + eine (1) Kopie Ihrer letzten Meldebescheinigung („zaświadczenie o zameldowaniu“) in Polen

  • Original + eine (1) Kopie – Schulabschluss, der Sie in Deutschland zum Hochschulzugang berechtigt im Original, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung
  • Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von

ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.

  • Ihr Schulabschluss muss Sie in Deutschland zum Besuch einer Hochschule berechtigen
  • Hinweise zur Hochschulzugangsberechtigung entnehmen Sie bitte unserem gesonderten Merkblatt

  • Falls vorhanden, im Original + eine (1) Kopie:
    • Studienplatzvormerkung einer Hochschule oder einer staatlichen, staatlich geförderten oder staatlich anerkannten Einrichtung
    • Bestätigung über das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung zur Zulassung zum Studium (Bewerber-Bestätigung)
    • „Endgültige Mitteilung“ von UNI-ASSIST

  • Original + eine (1) Kopie eines aktuellen Englischzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) (bei englischsprachigen Studiengängen TEOFL, IELTS; Cambridge)

    ODER

  • Original + eine (1) Kopie eines aktuellen Deutschzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem Niveau B2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL)

  • Eine selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für das geplante Studium (auf Deutsch oder auf Englisch bei englischsprachigem Studiengang)
  • Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein: Was möchten Sie in Deutschland studieren (Studienfach, angestrebter Abschluss) und warum? Warum möchten Sie in Deutschland studieren? Was sind Ihre Pläne nach Abschluss des Studiums? Wie, wo und wie lange lernen Sie ggf. schon Deutsch?

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Orts- und Zeitangaben

  • in Höhe von mindestens 1.091, - Euro monatlich.
  • der Nachweis kann erbracht werden:
    • durch eine förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes, in der sich eine dritte, in Deutschland ansässige Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerämter und Meldebehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit), Original + eine (1) Kopie, nicht älter als sechs (6) Monate

      ODER

    • durch Nachweis eines Guthabens bei einer deutschen Bank in der Form eines Sperrkontos (sog. Sperrbestätigung) in Höhe von mindestens 3.273, - Euro und maximal 9819, - Euro, gleichzeitig mit einem monatlichen Verfügungshöchstbetrag von 1.091, - Euro. Weitere Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland und zu den verschiedenen Anbietern geeigneter Sperrkonten finden Sie auf unserer Webseite unter: „Eröffnung Sperrkonto in Deutschland für Studenten vor der Einreise“.

  • Der Krankenversicherungsschutz muss ab dem Zeitpunkt der Einreise bestehen. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.

  • Originale Geburtsurkunde + eine (1) Kopie
    • Ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung
    • Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von
      • einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC)

        ODER

      • Behörden eines EU-Mitgliedstaats*

        ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.

    • Für die Voraussetzungen des Nachweises der Echtheit der Urkunde informieren Sie sich bitte unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718
    • *Hinweis: Geburtsurkunden polnischer Standesämter, die aufgrund einer Transkription einer ausländischen Geburtsurkunde ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden.
  • Je eine (1) Passkopie aller sorgeberechtigten Elternteile
  • Original + eine (1) Kopie - Notariell beglaubigte Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile zur Ausreise und dauerhaften Wohnsitznahme des minderjährigen Studenten in Deutschland, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung
  • Nur ein sorgeberechtigter Elternteil:
    • Original + eine (1) Kopie - internationale Sterbeurkunde des anderen Elternteils, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung.

      ODER

    • Sorgerechtsurteil über Übertragung des Sorgerechtes auf nur einen Elternteil mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und Übersetzung.

Im Original, bitte ausdrucken und unterschreiben.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an die im Antrag genannte Adresse.

Mit der Nutzung des Ticketsystems „FACIL“ erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kommunikation im Visumverfahren verarbeitet werden. Ich stimme insbesondere der Anforderung und Übersendung persönlicher Unterlagen über das Ticketsystem zu.

Ich wurde darüber informiert, dass:

• meine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung meines Visumantrags und der damit verbundenen Kommunikation verarbeitet werden. Dies umfasst insbesondere die Beantwortung meiner Anfragen über das Ticketsystem „FACIL“ sowie die Anforderung und Entgegennahme zusätzlicher, für das Visumverfahren erforderlicher Unterlagen.

• die Verarbeitung meiner Daten auf Grundlage meiner Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erfolgt.

• meine Daten vertraulich behandelt und nur an die für das Visumverfahren zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder ich ausdrücklich eingewilligt habe.

• die Speicherung meiner Daten ausschließlich für die Dauer des Visumverfahrens und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgt.

• ich das Recht habe, meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten berichtigen zu lassen, die Löschung meiner Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, die Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten zu verlangen und mich bei einer Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren.

Ich wurde über meine Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung informiert und weiß, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen zum Datenschutz finde ich unter: https://polen.diplo.de/pl-de/home-kontakt-channel/datenschutz

Warschau, den ___________________ Unterschrift _____________________________

PDF zum Download

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75, - EUR – zu zahlen ausschließlich in Złoty (ca. 330, - Złoty) zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft. Die Gebühr wird ausschließlich in bar erhoben. Aufgrund von Währungsschwankungen kann die Gebühr bei Terminwahrnehmung um einige Zloty höher oder niedriger ausfallen – es wird daher empfohlen, etwas Kleingeld mitzuführen.

Termin

  • Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet.

    ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!

    Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!

oder alternativ

  • Sie können Ihren Visumantrag alternativ im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen.

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