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Visum für Studium inkl. Stipendien (bspw. ERASMUS, DAAD)
Bildung Studium © BO Belg/Canva.com
Informationen über benötigte Dokumente
Hinweis für Schutz- und Daueraufenthaltsberechtigte
Bitte beachten Sie, dass für Personen, die in Polen einen Schutzstatus oder ein Daueraufenthaltsrecht innehaben, gemäß deutschem Aufenthaltsrecht besondere Bestimmungen im Visumverfahren gelten. Das Vorliegen dieser Aufenthaltsstatus kann bedeuten, dass ein Visum für die Zwecke Studium (inkl. Erasmus), Studienbewerbung, Forschung, Freiwilligendienst EU, Studienbezogenes Praktikum EU und Blaue Karte EU nicht erteilt werden kann (vgl. § 19f AufenthG).
Von dieser Einschränkung sind unter anderem Ukrainerinnen und Ukrainer betroffen, die eine Aufenthaltserlaubnis für Polen in Form einer UKR-PESEL-Nummer oder Diia.PL besitzen.
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Gültig und eigenhändig unterschrieben, mit mindestes zwei (2) freien Seiten + einer (1) Kopie der Datenseite
- Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als sechs (6) Monate (Format: siehe Foto-Mustertafel )
- Original + eine (1) Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens drei (3) Monaten.
- Im Einzelfall können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt nötig sein (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.)
- Original + eine (1) Kopie Ihrer letzten Meldebescheinigung („zaświadczenie o zameldowaniu“) in Polen
- Original + eine (1) Kopie des Zulassungsbescheids einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule
- Original + eine (1) Kopie – z.B. bei Studium an kostenpflichtigen Privatuniversitäten, inklusive der Höhe der anfallenden Studien- oder Sprachkursgebühr
- Bitte weisen Sie die Finanzierung der zusätzlichen Kosten für Studium und ggf. Sprachkurs für das gesamte erste (1.) Studienjahr nach
- Original + eine (1) Kopie des polnischen Studentenausweises
- Original + eine (1) Kopie der aktuellen Bescheinigung der polnischen Hochschule über den Studentenstatus (mit Angabe des Studienjahres, der Studienrichtung, Stipendienzusage, Höhe und Zeitraum des Stipendiums sowie Angabe, an welcher deutschen Hochschule der Aufenthalt erfolgen soll).
Die Bestätigung der polnischen Hochschule muss in englischer Sprache ausgestellt sein.
- einschl. (Schul)Abschlusszeugnis und ggf. Diplom sowie Nachweise über den beruflichen Werdegang, ggf. mit Übersetzung und Apostille bzw. Legalisation auf dem Original
- Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von
Behörden eines EU-Mitgliedstaats
ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.
- Für die allg. Voraussetzungen des Nachweises der Echtheit einer Urkunde informieren Sie sich bitte unter: Urkunden
- Ihr (Schul)Abschluss muss Sie in Deutschland zum Besuch einer Hochschule berechtigen
- Hinweise zur Hochschulzugangsberechtigung entnehmen Sie bitte unserem gesonderten Merkblatt
- Wenn sich aus dem Zulassungsbescheid nicht ergibt, dass die Sprachkenntnisse bereits bei Zulassung geprüft wurden und vorliegen:
Original + eine (1) Kopie eines aktuellen Englischzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem entsprechenden Niveau (bei englischsprachigen Studiengängen TEOFL, IELTS, Cambridge)
ODER
- Original + eine (1) Kopie eines aktuellen Deutschzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem Niveau B2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL)
- Anmeldebestätigung und Zahlungsnachweis für einen studienvorbereitenden Deutschkurs
- Aus der Anmeldebestätigung muss Inhalt, Art und Stundenumfang des studienvorbereitenden Sprachkurses hervorgehen
- Eine selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für das geplante Studium (auf Deutsch oder auf Englisch bei englischsprachigem Studiengang)
- Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein: Was möchten Sie in Deutschland studieren (Studienfach, angestrebter Abschluss) und warum? Warum möchten Sie in Deutschland studieren? Was sind Ihre Pläne nach Abschluss des Studiums? Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch? Bei studienvorbereitenden Sprachkursen: Wo und wann planen Sie die DSH/DaF-Prüfung abzulegen?
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Orts- und Zeitangaben
- in Höhe von mindestens 992,- Euro monatlich.
- der Nachweis kann erbracht werden:
durch eine förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes, in der sich eine dritte, in Deutschland ansässige Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerämter und Meldebehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit), Original + eine (1) Kopie, nicht älter als sechs (6) Monate
ODER
- durch Nachweis eines Guthabens bei einer deutschen Bank in der Form eines Sperrkontos (sog. Sperrbestätigung) in Höhe von mindestens 11.904,- Euro mit einem monatlichen Verfügungshöchstbetrag von 992,- Euro. Weitere Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland und zu den verschiedenen Anbietern geeigneter Sperrkonten finden Sie auf unserer Webseite unter: „Eröffnung Sperrkonto in Deutschland für Studenten vor der Einreise“.
- Sollte ein Teil Ihrer Finanzierung bereits durch ein Stipendium gedeckt sein, so muss der offene/restliche Betrag durch Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung nachgewiesen werden
- Der Krankenversicherungsschutz muss ab dem Zeitpunkt der Einreise bestehen. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.
- Originale Geburtsurkunde + eine (1) Kopie
- Ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung
- Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von
einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC)
ODER
Behörden eines EU-Mitgliedstaats*
ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.
- Für die Voraussetzungen des Nachweises der Echtheit der Urkunde informieren Sie sich bitte unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718
- *Hinweis: Geburtsurkunden polnischer Standesämter, die aufgrund einer Transkription einer ausländischen Geburtsurkunde ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden.
- Je eine (1) Passkopie aller sorgeberechtigten Elternteile
- Original + eine (1) Kopie - Notariell beglaubigte Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile zur Ausreise und dauerhaften Wohnsitznahme des minderjährigen Studenten in Deutschland, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung
- Nur ein sorgeberechtigter Elternteil:
Original + eine (1) Kopie - internationale Sterbeurkunde des anderen Elternteils, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung.
ODER
- Original + eine (1) Kopie - Sorgerechtsurteil über Übertragung des Sorgerechtes auf nur einen Elternteil mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und Übersetzung.
Im Original, bitte ausdrucken und unterschreiben.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an die im Antrag genannte Adresse.
Mit der Nutzung des Ticketsystems „FACIL“ erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kommunikation im Visumverfahren verarbeitet werden. Ich stimme insbesondere der Anforderung und Übersendung persönlicher Unterlagen über das Ticketsystem zu.
Ich wurde darüber informiert, dass:
• meine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung meines Visumantrags und der damit verbundenen Kommunikation verarbeitet werden. Dies umfasst insbesondere die Beantwortung meiner Anfragen über das Ticketsystem „FACIL“ sowie die Anforderung und Entgegennahme zusätzlicher, für das Visumverfahren erforderlicher Unterlagen.
• die Verarbeitung meiner Daten auf Grundlage meiner Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erfolgt.
• meine Daten vertraulich behandelt und nur an die für das Visumverfahren zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder ich ausdrücklich eingewilligt habe.
• die Speicherung meiner Daten ausschließlich für die Dauer des Visumverfahrens und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgt.
• ich das Recht habe, meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten berichtigen zu lassen, die Löschung meiner Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, die Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten zu verlangen und mich bei einer Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren.
Ich wurde über meine Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung informiert und weiß, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen zum Datenschutz finde ich unter: https://polen.diplo.de/pl-de/home-kontakt-channel/datenschutz
Warschau, den ___________________ Unterschrift _____________________________
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75, - EUR – zu zahlen ausschließlich in Złoty (ca. 330, - Złoty) zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft. Die Gebühr wird ausschließlich in bar erhoben. Aufgrund von Währungsschwankungen kann die Gebühr bei Terminwahrnehmung um einige Zloty höher oder niedriger ausfallen – es wird daher empfohlen, etwas Kleingeld mitzuführen.
Termin
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet.
ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!
Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!
oder alternativ
- Sie können Ihren Visumantrag alternativ im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen.