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Auszahlung der Renten aus der Deutschen Rentenversicherung für während der NS-Zeit erworbene Beitragszeiten

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Hier finden Sie Informationen über die Auszahlung der Renten für während der NS-Zeit erworbene Beitragszeiten.

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weltweite Zusammenarbeit© dpa

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag zur Möglichkeit der Auszahlung von Renten an durch die NS-Regime verfolgte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger polnischer Herkunft sowie polnische Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter geht hervor, dass die Rentenansprüche der Personen, die sich vom 31. Dezember 1990 bis heute in Polen ständig aufgehalten haben durch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung vom 9. Oktober 1975 geregelt werden.

Dies besagt, dass eine Gesamtrente aus den in Deutschland und Polen zurückgelegten Versicherungszeiten vom Rentenversicherungsträger des Staates, in dem der Berechtigte wohnt, ausgezahlt wird. Für Personen, die ihren Wohnsitz in Polen haben ist das die Sozialversicherungsanstalt ZUS, die die deutschen Beitragszeiten, auch aus Beschäftigung im Dritten Reich oder im Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs auszahlt. Im Rahmen einer auch am 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen geschlossenen Vereinbarung erhielt die Volksrepublik Polen einen Pauschalbetrag in Höhe von 1,3 Mrd. DM zur Befriedigung der Ansprüche auf dem Gebiet der Renten- und Unfallversicherung. Eine gesonderte Leistung aus Deutschland für in Polen Lebende ist somit nicht möglich.

Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Unrechts

Entschädigungen für polnische Opfer der NS-Verfolgung werden durch die kraft der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 16. Oktober 1991 gegründete und mit einem einmaligen Beitrag von 255,64 Mio. € (500 Mio. DM) ausgestattete Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung ausgezahlt.

Seit 1. Juni 2015 ist das Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind, in Kraft, das die Auszahlung einer deutschen Rente aufgrund von Beschäftigungen in einem Ghetto (sog. Ghetto-Rente) auch an in Polen lebenden Personen ermöglicht.

Darüber hinaus erhielten 484.000 NS-Opfer aus Polen, darunter Sklaven- und Zwangsarbeiter, in Jahren 2001-2006 insgesamt 975,5 Mio. Euro aus den Mitteln der Bundesstiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft.

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