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Krank im Urlaub in Polen?

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Informationen über Leistungen der Krankenversicherung für Bürger aus einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz, die sich zu touristischen Zwecken in Polen aufhalten.

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) hat ein Merkblatt herausgegeben, das über Leistungen der Krankenversicherung für Bürger aus einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz informiert, die sich zu touristischen Zwecken in Polen aufhalten.

In dem Merkblatt finden Sie Informationen u.a. zu

  • ärztlichen Behandlungen sowie Krankenhausbehandlungen
  • eventuellen Zuzahlungen
  • Kostenerstattungen
  • dem Vorgehen bei Arbeitsunfähigkeit
  • Vertragsärzten des polnischen Nationalen Gesundheitsfonds

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Nachweis Ihres Versicherungsschutzes eine Anspruchsbescheinigung Ihrer deutschen Krankenkasse benötigen. Diese berät Sie auch bei Fragen zum Umfang des hiermit verbundenen Versicherungsschutzes.

Verständigungsprobleme mit dem Arzt oder Apotheker erschweren Kranksein im Ausland zusätzlich. Um Ihnen das zu ersparen, hat die AOK Sprachführer mit den wichtigsten Ausdrücken erstellt, um ein gesundheitliches Problem schildern zu können.

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