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Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer
Die Gleichbehandlungsstelle unterstützt Bürgerinnen und Bürger der EU bei der Ausübung ihrer Rechte aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Zu Aufgaben der Gleichberatungsstelle gehören außerdem:
- rechtliche Unterstützung und Beratung der EU-Arbeitnehmer und ihrer Familien
- Veröffentlichung von Informationen über das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Durchführen von Analysen, Veröffentlichen von Berichten
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen bestehenden deutschen Beratungsstellen
- Tätigkeit als Ansprechpartner für alle Akteure, die im Kontext der Arbeitnehmerfreizügigkeit wirken
- Tätigkeit als Kontaktstelle für vergleichbare Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten
Die Informationen auf der Webseite der Gleichbehandlungsstelle werden in mehreren europäischen Sprachen (u.a. Polnisch) angeboten.