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Lebensbescheinigungen

Lebensbescheinigungen
Lebensbescheinigungen© dpa

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise unter Mitwirkung der DRV erstellt wurden und nur für deren Rentenzahlungen verbindlich sind. Bei Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen anderer Versorgungsträger (z.B. Versorgungswerke oder private Rentenversicherer) gibt es möglicherweise andere Regelungen, die im Einzelfall abzuklären und zu beachten wären.

Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Mitteilung für Anpassung Ihrer Rentenhöhe.

Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne Formblatt der Lebensbescheinigung und das Angebot zum digitalen Lebensnachweis erhalten, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen! Der Hintergrund ist, dass die zuständigen Stellen in Deutschland und die Behörden Ihres Wohnlandes einen Datenaustausch vereinbart haben, wodurch die jährliche Vorlage einer Lebensbescheinigung grundsätzlich entbehrlich ist.

Wenn Sie zukünftig Ihre Identifikationsnummer (Polnisches Identitätskennzeichen „PESEL“) auf der Lebensbescheinigung im Teil A1 angeben, können Sie zukünftig am Datenaustausch zwischen den deutschen und ausländischen Behörden teilnehmen und erhalten grundsätzlich keine jährliche Lebensbescheinigung.

Nähere Informationen finden Sie auch unter:
Startseite Lebensbescheinigung (deutschepost.de)

Für Personen, die nicht am Datenaustausch teilnehmen (z.B. die rentenberechtigte Person kann im Datenaustausch nicht zugeordnet werden) sowie für hochbetagte Personen ab 95 Jahren, ist ein Lebensnachweis weiterhin erforderlich, wahlweise in Form eines Formulars oder per digitalem Lebensnachweis.

Nutzen Sie vorrangig bitte das digitale Verfahren (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause erbringen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können über Ihr Smartphone/ Tablett per QR[1]Code den Nachweis erbringen. Dieses Verfahren ist insbesondere auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, da einige Behörden teilweise keine Bestätigung vornehmen. Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.

Nähere Informationen zum digitalen Lebensnachweis finden Sie auch unter:
Digitaler Lebensnachweis Gesetzliche Rente (deutschepost.de)

Bitte beachten Sie, dass Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung auch andere Behörden außer einer deutschen Auslandsvertretung aufsuchen können, z.B. die Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden an Ihrem Wohnort:

➢ alle Behörden, wie Polizei, Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter),

➢ Rentenversicherungsträger, Krankenkassen,

➢ Geldinstitute,

➢ Pfarrämter, Rabbinate,

➢ Krankenhäuser, Rotes Kreuz, Polikliniken,

➢ Notare

Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung durch eine deutsche Auslandsvertretung in Polen ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Buchen Sie hierfür einen entsprechenden Termin über den folgenden Link

Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis) mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. In diesem Falle ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 (Rückseite) notwendig. Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten; die Gebühr beträgt 34,10 Euro).

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