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Wie bestelle ich Urkunden aus Polen?
Urkunden bestellen bei polnischen Standesämtern oder Archiven
Unter Beachtung folgender Hinweise können Sie Urkunden selbst direkt bei polnischen Standesämtern anfordern oder gewünschte Information bei den Archiven recherchieren:
Bitte wenden Sie sich direkt an das zuständige polnische Standesamt, wenn der Personenstandsfall noch nicht über einhundert Jahre (bei Geburten) bzw. 80 Jahre (bei Ehe- und Sterbeeinträgen) zurückliegt.
Folgende zweisprachige Formulierungshilfe können Sie für Ihre Kontaktaufnahme mit dem polnischen Standesamt verwenden (Formular).
Das zuständige polnische Standesamt und die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Übersicht: Polnische Standesämter
Dem Antrag müssen Unterlagen beigefügt werden, die Ihr rechtliches Interesse an der begehrten Urkunde belegen (z.B. in Form alter Urkunden, Verwandtschaftsbeweis), und Ihre Identität muss nachgewiesen werden. Sollte sich das rechtliche Interesse aus einem Schriftstück ergeben (z.B. gerichtliche Anforderung, Bestellung zum Nachlasspfleger) muss dieses zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Polnische eingereicht werden.
Für ältere Personenstandsfälle können Sie sich direkt an das zuständige polnische Staatsarchiv wenden.
Auf der (polnisch-, deutsch- und englischsprachigen) Internetseite der polnischen Staatsarchive können Sie recherchieren und prüfen, welche Register vorhanden sind.
Die Anfrage an die Staatsarchive kann erfahrungsgemäß in deutscher Sprache erfolgen. Die Beantwortung erfolgt jedoch ausschließlich in polnischer Sprache. Die Gebühren dort richten sich nach dem Suchaufwand und betragen erfahrungsgemäß in der Regel bis zu 15,- Euro pro Bescheinigung/Fotokopie, in manchen Fällen auch bis zu 25,- Euro oder mehr. Die Staatsarchive erteilen keine Personenstandsurkunden, sondern fertigen einfache oder beglaubigte Fotokopien aus den Personenstandsbüchern.