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Ihre eigene Anfrage an polnische Standesämter oder Archive

17.03.2023 - Artikel

Unter Beachtung folgender Hinweise können Sie Urkunden auch selbst direkt bei polnischen Standesämtern anfordern oder gewünschte Information bei den Archiven recherchieren:

Sie können sich direkt an das zuständige polnische Standesamt wenden, wenn der Personenstandsfall die noch nicht über einhundert Jahre (bei Geburten) bzw. 80 Jahre (bei Ehe- und Sterbeeinträgen) zurückliegt.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Amtssprache in Polen ausschließlich Polnisch ist. Viele Standesämter sind daher nicht in der Lage, fremdsprachige Korrespondenz zu bearbeiten. Auch die Ihren Antrag begründenden Unterlagen müssen in der Regel zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.

Für ältere Personenstandsfälle können Sie sich direkt an das zuständige polnische Staatsarchiv wenden.

Auf der (polnisch-, deutsch- und englischsprachigen) Internetseite der polnischen Staatsarchive

https://szukajwarchiwach.gov.pl/ können Sie recherchieren und prüfen, welche Register vorhanden sind.

Die Anfrage an die Staatsarchive kann erfahrungsgemäß in deutscher Sprache erfolgen. Die Beantwortung erfolgt jedoch ausschließlich in polnischer Sprache. Die Gebühren dort richten sich nach dem Suchaufwand und betragen erfahrungsgemäß in der Regel bis zu 15,- Euro pro Bescheinigung/Fotokopie, in manchen Fällen auch bis zu 25,- Euro oder mehr. Die Staatsarchive erteilen keine Personenstandsurkunden, sondern fertigen einfache oder beglaubigte Fotokopien aus den Personenstandsbüchern.

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