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Personenstandsurkunden von polnischen, regionalen Staatsarchiven
Urkunden, die bereits über einhundert Jahre alt sind (bei Ehe- und Sterbeurkunden über 80 Jahre), werden nicht mehr von den Standesämtern, sondern in mehreren regionalen Staatsarchiven aufbewahrt. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige polnische Staatsarchiv.