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Arten von polnischen Personenstandsurkunden

15.02.2021 - Artikel

Die polnischen Standesämter stellen Urkunden nach dem polnischen Personenstandsgesetz in polnischer Sprache aus. Es können vollständige und gekürzte Abschriften aus den Personenstandsbüchern erteilt werden. Die vollständige Abschrift („odpis zupełny“) stellt den Originaleintrag dar, Beischreibungen und sonstige Randvermerke sind separat aufgeführt. Gekürzte Abschriften („odpis skrócony“) geben den aktuellen Rechtsstand wieder und werden auf mehrsprachigen Vordrucken gem. dem Wiener CIEC-Übereinkommen Nr. 16 vom 08.09.1976 ausgestellt (sog. internationale Personenstandsurkunden). Bitte teilen Sie jeweils mit, ob Sie vollständige (polnischsprachige) oder gekürzte (internationale) Abschriften wünschen. Wir können keine Übersetzungen von Urkunden anfertigen. Diese müssten Sie ggf. vor Ort in Auftrag geben.

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