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Voraussetzungen

15.02.2021 - Artikel

Die Beschaffung von Urkunden bei den polnischen Standesämtern ist nur möglich, wenn vollständige Angaben zu den Namen der Personen sowie zu Datum, Ort (mit Kreisangabe) des Standesfalles

(Geburt, Eheschließung, Tod) vorliegen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Bitte geben Sie nach Möglichkeit neben der ehemaligen deutschen auch die heutige polnische Bezeichnung des betreffenden Ortes an. Es gehört nicht zu unseren Aufgaben, im Vorfeld der eigentlichen Urkundenanforderung genealogische Nachforschungen zu betreiben. Fehlende Angaben sind vom Antragsteller daher im Vorfeld selbst zu ermitteln.

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