Anmeldung eines Kraftfahrzeuges aus Deutschland in Polen
Nachstehend finden Sie Informationen über Ausfuhrkennzeichen, Übersetzung von Papieren, technische Überprüfung, Verbrauchssteuer, Befreiung von der Mehrwertsteuer, Recycling-Gebühr, Anmeldung im Land, Versicherung, Meldebescheinigung, und Halterermittlung.
Ausfuhrkennzeichen
Ist das Kraftfahrzeug weiterhin in Deutschland gemeldet, kann es mit seinem Kennzeichen nach Polen überführt werden. In diesem Fall müssen dem ehemaligen Besitzer die Kennzeichen und Fahrzeugpapiere zurückgeschickt werden, damit er das Fahrzeug abmelden und die Autopapiere dem Käufer dann nach Polen schicken kann. Bequemer ist es, in Deutschland Ausfuhrkennzeichen mit dem gelben oder roten Rand zu kaufen.
Im Falle der Anmeldung des Fahrzeugs in Polen ohne Besitzerwechsel ist das Fahrzeug in Deutschland abzumelden und es sind Ausfuhrkennzeichen zu erwerben.
Übersetzung von Autopapieren
Sämtliche fremdsprachigen Autopapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, evtl. Konformitätsbescheinigung) sind in Übersetzung vorzulegen, angefertigt von einem vereidigten Übersetzer. Einige polnische Zulassungsstellen akzeptieren die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II aus den EU- sowie EFTA-Ländern sowie der Schweiz auch ohne Übersetzung. Diese wird dann jedoch in der Regel für die Bearbeitung von Verbrauchssteuer-Anträgen benötigt.
Wurde das Fahrzeug von einer Privatpersonen erworben, so ist ein zweisprachiger, polnisch-deutscher Vertrag vorzulegen (oder die Übersetzung eines in deutscher Sprache aufgesetzten Vertrags).
Technische Überprüfung (TÜV)
Ein aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder aus einem EFTA-Land importiertes Kraftfahrzeug muss vor der Anmeldung in Polen keine technische Überprüfung durchlaufen, wenn aus den Fahrzeugpapieren hervorgeht, dass die Überprüfungen, die im Ursprungsland gemacht wurden, noch gültig sind. (Einige polnische Zulassungsstellen verlangen aber trotzdem auch in diesen Fällen eine Hauptuntersuchung).
Ist die Gültigkeitsdauer jedoch länger, als polnische Vorschriften dies vorsehen, so erfolgt vor der ersten Anmeldung eine technische Überprüfung bei einer Station für Fahrzeugkontrolle (Stacja Kontroli Pojazdów, SKP). Die Kosten belaufen sich auf ca. 98,- PLN (für erdgasbetriebene PKWs ca. 163,- PLN).
Abgesehen von der Pflicht, einen aktuellen Nachweis über eine technische Überprüfung vorzulegen, können aus dem Ausland importierte Fahrzeuge einer zusätzlichen Überprüfung in der SKP unterliegen, um technische Daten zu ermitteln, die zur Anmeldung in Polen unerlässlich, jedoch nicht in den Fahrzeugpapieren enthalten sind.
Verbrauchssteuer (Akzise)
Die Einfuhr des Fahrzeugs ist beim zuständigen Zollamt innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Einfuhr anzumelden; die fällige Verbrauchssteuer ist innerhalb eines Monats zu entrichten. Der Betrag beläuft sich bei Fahrzeugen mit einem Hubraum von bis zu zwei Litern auf 3,1 %, darüber hinaus auf 18,6 % des Fahrzeugwerts. Für Hybridfahrzeuge betragen die Steuersätze entsprechend 1,55 % und 9,3 %. Eine Bescheinigung des Zollamts über die Entrichtung der Akzise ist mit einer Gebühr von 17 PLN verbunden. In einigen Fällen (z.B. eine befristete Einfuhr bzw. das sogenannte Umsiedlungsvermögen) ist eine Befreiung von der Akzise möglich, hierzu muss eine entsprechende Bescheinigung des Zollamts beantragt werden.
Anmeldung beim polnischen Verkehrsamt
Die Anmeldung des Kraftfahrzeugs erfolgt beim Straßenverkehrsamt, dessen Zuständigkeit sich nach dem Wohnort in Polen richtet. Die Gebühren für Kennzeichenschilder, Zulassungsplaketten, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief betragen mind. ca. 256,-PLN.
Zuerst erhält der Besitzer eine befristete Genehmigung (sog. „dowód miękki“), nach 30 Tagen wird der unbefristete Fahrzeugschein ausgestellt.
Versicherung
Spätestens am Tag der Anmeldung ist der Beitrag zur Haftpflichtversicherung zu entrichten.
Meldebescheinigung
Ausländer, die ihr Kraftfahrzeug in Polen anmelden wollen, das vorher auf ihren Namen im Ausland gemeldet war, müssen beim Straßenverkehrsamt eine Meldebestätigung in Polen vorlegen (befristet oder unbefristet), evtl. die Aufenthaltsgenehmigung („karta pobytu”) sowie ein gültiges Ausweisdokument.
Informationen zum Führerschein finden Sie hier.