Eheschließung und Lebenspartnerschaft, Ehefähigkeitszeugnis
Auf der Homepage des Standesamtes I in Berlin finden Sie Informationen in deutscher Sprache zu folgenden Themen: Eheschließung im Inland und Ausland, Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland, Namensführung in der Ehe, Beurkundung im Eheregister, Anerkennung von ausländischen Scheidungsurteilen, Lebenspartnerschaft.
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Ehefähigkeitszeugnis
Sofern für die Eheschließung ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, ist für dessen Ausstellung das Standesamt an Ihrem letzten deutschen Wohnort zuständig. Wenn Sie nie in Deutschland wohnhaft oder gemeldet waren, ist das Standesamt I Berlin für Sie zuständig.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung, um ein ggf. erforderliches Antragsformular und eine Liste der benötigten Antragsunterlagen zu erhalten.
Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antrag sowie die Beglaubigung von Fotokopien der Antragsunterlagen kann in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfolgen. Bitte kontaktieren Sie die Auslandsvertretung vorab und übersenden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail, bevor Sie dort einen Termin buchen. Wir beraten Sie im Einzelfall gerne.