Apostilleverfahren
Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr, die in Einzelfällen von deutschen Behörden oder Gerichten eingefordert wird. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift unter der Urkunde, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
In Polen wird die Apostille ausschließlich vom polnischen Außenministerium erteilt. In einigen Fällen ist eine Vorbeglaubigung erforderlich, bevor das polnische Außenministerium die Apostille erteilt. Nähere Informationen hält das folgende Merkblatt für Sie bereit:
Merkblatt zum deutsch-polnischen Urkundenverkehr
PDF / 376 KB