Vorzulegende Unterlagen
Für den Antrag werden in der Regel folgende Unterlagen im Original und in Kopie benötigt. Die Originale werden zurückgegeben.
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunden der Eltern
- falls die Eltern verheiratet sind: Heiratsurkunde der Eltern
- bei Auflösung früherer Ehen: Heiratsurkunde der Vorehe mit Vermerk über Auflösung der Ehe.
- Bei Scheidung: Ist die Mutter (auch) deutsche Staatsangehörige, ist bei Scheidungen vor dem 01.05.2004 die Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich bzw. bei Scheidungen nach dem 01.05.2004 eine Bescheinigung nach Art. 39 EU-Verordnung Nr. 2201/2003 erforderlich.
- deutsche und polnische Ausweispapiere (Reisepass, Personalausweis)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis
- ggf. Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnsitz.
Bitte legen Sie alle deutschen Geburts- oder Eheurkunden und ggf. Familienbücher vor.
Wenn keine deutschen Urkunden vorhanden sind, legen Sie bitte folgende Urkunden vor:
- deutsch-polnische Doppelstaater: vollständige polnische Urkunde (odpis zupełny)
Falls keine Vermerke in der vollständigen Urkunde vorhanden sind, legen Sie bitte zusätzlich eine mehrsprachige gekürzte Urkunde vor. Falls Vermerke in der vollständigen Urkunde vorhanden sind, legen Sie bitte eine Übersetzung der vollständigen Urkunde vor. - polnische Staatsangehörige: internationale (mehrsprachige, gekürzte) Geburtsurkunde
bei Geburten oder Eheschließungen außerhalb Polens: Originalurkunde mit Übersetzung.
Englischsprachige Originalurkunden oder mehrsprachige Urkunden nach dem 16. CIEC-Abkommen aus einigen europäischen Ländern müssen in der Regel nicht übersetzt werden
Im Einzelfall können weitere Urkunden erforderlich sein, z.B. Nachweis der Vaterschaftsanerkennung bzw. Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft, Adoptionsbeschluss, Urkunden von Vorfahren.