Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visumantrag in Papierform

Weiß gefärbtes Visa-Icon mit Passfoto und erledigt-Häkchen

Visa über 90 Tage © BO Belg/Canva.com

Artikel

Hier finden Sie Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visabeantragung.

Welche Unterlagen Sie bei Ihrem Visumantrag einreichen müssen, hängt maßgeblich von Ihrem Reisezweck ab.

Detaillierte Informationen finden Sie auf dem Ihrem Reisezweck entsprechenden Merkblatt. Bitte lesen Sie sich dieses aufmerksam durch.

Im Allgemeinen gilt: Ihr Visumantrag kann erst angenommen werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Die Unterlagen sind im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachige Unterlagen sind in amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass Sie persönlich zur Antragsstellung in die Botschaft kommen müssen. Eine Zusendung der Antragsunterlagen per Post ist nicht möglich. Die Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland in Krakau, Breslau und Danzig stellen keine Visa aus und erteilen auch keine Informationen zur Visabeantragung. Die Visastelle der Botschaft Warschau ist für ganz Polen zuständig.

nach oben