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Nachzug der Eltern und Schwiegereltern zur Fachkraft
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Informationen über benötigte Dokumente
Wenn der Fachkraft erstmals am oder nach dem 1. März 2024 ein Visum oder Aufenthaltstitel als Fachkraft (z.B. Blaue Karte EU, ICT-Karte, §§ 18a, 18b, etc.) erteilt wird, kann den Eltern oder den Schwiegereltern der Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt werden.
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Gültig und eigenhändig unterschrieben, mit mindestes zwei (2) freien Seiten + einer (1) Kopie der Datenseite
- Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als sechs (6) Monate (Format: siehe Foto-Mustertafel )
- Original + eine (1) Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens drei (3) Monaten.
- Im Einzelfall können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt nötig sein (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.)
- Original + eine (1) Kopie Ihrer letzten Meldebescheinigung („zaświadczenie o zameldowaniu“) in Polen
- Original + eine (1) Kopie des Nachweises zum Verwandtschaftsverhältnis zu der in Deutschland lebenden Person (Fachkraft), zu der der Nachzug erfolgen soll (z.B. internationale Geburtsurkunde der Fachkraft, Adoptionsurkunde, ggf. internationale Heiratsurkunde der Fachkraft), ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung
- nur bei Nachzug der Schwiegereltern der Fachkraft: zusätzlich eine (1) Kopie des D-Visums bzw. Aufenthaltstitels der Ehegattin/ des Ehegatten der Fachkraft im Bundesgebiet
- Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von
einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC)
ODER
- Behörden eines EU-Mitgliedstaats
ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.
- Für die Voraussetzungen des Nachweises der Echtheit der Urkunde informieren Sie sich bitte unter: Urkunden
- *Hinweis: Ehe- bzw. Geburtsurkunden polnischer Standesämter, die aufgrund einer Transkription einer ausländischen Ehe-/Geburtsurkunde ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden.
- Eine (1) Kopie des Personalausweises ODER des Reisepasses der in Deutschland lebenden Fachkraft
- Hat diese nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, muss zusätzlich eine (1) Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Visums mit Ausstellungsdatum ab dem 1. März 2024 vorgelegt werden
- nur bei Nachzug der Schwiegereltern der Fachkraft: zusätzlich eine (1) Kopie des Personalausweises ODER des Reisepasses der Ehegattin / des Ehegatten der Fachkraft
- Original + eine (1) Kopie der amtlichen Meldebescheinigung mit Angabe des Personenstands, nicht älter als sechs (6) Monate
- Eine (1) Kopie des aktuellen bzw. zukünftigen gemeinsamen Mietvertrags oder Eigentumsnachweises (z.B. notarieller Kaufvertrag oder Grundbuchauszug)
- Eine (1) Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages ODER
- Letzte drei (3) Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen
- Bei Selbstständigkeit/ Freiberuflichkeit: letzter Einkommenssteuerbescheid
- Fall vorhanden: Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im Original und eine (1) Kopie
- Falls im Rahmen eines Nachzugs zur Fachkraft im beschleunigten Fachkräfteverfahren: eine (1) Kopie des Bescheides der Ausländerbehörde
- Der Krankenversicherungsschutz muss ab dem Zeitpunkt der Einreise bestehen. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.
Im Original, bitte ausdrucken und unterschreiben.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an die im Antrag genannte Adresse.
Mit der Nutzung des Ticketsystems „FACIL“ erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kommunikation im Visumverfahren verarbeitet werden. Ich stimme insbesondere der Anforderung und Übersendung persönlicher Unterlagen über das Ticketsystem zu.
Ich wurde darüber informiert, dass:
• meine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung meines Visumantrags und der damit verbundenen Kommunikation verarbeitet werden. Dies umfasst insbesondere die Beantwortung meiner Anfragen über das Ticketsystem „FACIL“ sowie die Anforderung und Entgegennahme zusätzlicher, für das Visumverfahren erforderlicher Unterlagen.
• die Verarbeitung meiner Daten auf Grundlage meiner Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erfolgt.
• meine Daten vertraulich behandelt und nur an die für das Visumverfahren zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder ich ausdrücklich eingewilligt habe.
• die Speicherung meiner Daten ausschließlich für die Dauer des Visumverfahrens und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgt.
• ich das Recht habe, meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten berichtigen zu lassen, die Löschung meiner Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, die Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten zu verlangen und mich bei einer Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren.
Ich wurde über meine Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung informiert und weiß, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen zum Datenschutz finde ich unter: https://polen.diplo.de/pl-de/home-kontakt-channel/datenschutz
Warschau, den ___________________ Unterschrift _____________________________
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75, - EUR – zu zahlen ausschließlich in Złoty (ca. 330, - Złoty) zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft. Die Gebühr wird ausschließlich in bar erhoben. Aufgrund von Währungsschwankungen kann die Gebühr bei Terminwahrnehmung um einige Zloty höher oder niedriger ausfallen – es wird daher empfohlen, etwas Kleingeld mitzuführen.
Termin
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet.
ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!
Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!
oder alternativ
- Sie können Ihren Visumantrag alternativ im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen.