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Eheschließung in Deutschland
FZ Eheschließung © BO Belg/Canva.com
Informationen über benötigte Dokumente
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Gültig und eigenhändig unterschrieben, mit mindestes zwei (2) freien Seiten + einer (1) Kopie der Datenseite
- Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als sechs (6) Monate (Format: siehe Foto-Mustertafel )
- Original + eine (1) Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens drei (3) Monaten.
- Im Einzelfall können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt nötig sein (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.)
- Original + eine (1) Kopie Ihrer letzten Meldebescheinigung („zaświadczenie o zameldowaniu“) in Polen
- Original + eine (1) Kopie
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Eheschließung sechs (6) Monate nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert
Falls zutreffend: bei ALLEN früheren Ehen/ Lebenspartnerschaften und Scheidungen BEIDER Ehegatten/Lebenspartner/-innen
Original + eine (1) Kopie des deutschen Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk bzw.
Original + eine (1) Kopie des ausländischen Scheidungsurteils, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung, ggf. mit Anerkennung der ausländischen Scheidung durch ein deutsches Gericht bzw.
bei Scheidung durch ein Gericht oder eine Behörde eines EU-Mitgliedsstaats (außer Dänemark und Deutschland): Original + eine (1) Kopie der Scheidungs-Muster-Bescheinigung nach Art. 39 i.V.m. Anhang I der Brüssel IIa-VO bzw. Art. 66 i.V.m. Anhang VIII der Brüssel IIb-VO mit einer (1) Kopie bzw.
Original + eine (1) Kopie der internationalen Sterbeurkunde des verstorbenen Ehe-/Lebenspartners, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. mit Übersetzung
Informationen für die Anerkennung ausländischer Scheidungen finden Sie unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/internationales-scheidungsrecht/2007574
- Original + eine (1) Kopie eines Deutsch A1-Sprachzertifikats, nicht älter als ein (1) Jahr vor Antragstellung
- entbehrlich: wenn der Zuzug zu einer Fachkraft oder einer/-m nicht deutschen EU-Bürger/-in erfolgt,
- nicht entbehrlich: wenn Zuzug zu einer/-m deutschen Staatsangehörigen erfolgt,
- Das Sprachzeugnis muss von einem nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter, der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt, ausgestellt werden (siehe auch Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug).
- Eine (1) Kopie des Personalausweises ODER des Reisepasses des/der Verlobten.
- Hat diese/r nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, muss zusätzlich eine (1) Kopie des deutschen Aufenthaltstitels bzw. D-Visums vorgelegt werden
- Original + eine (1) Kopie der amtlichen Meldebescheinigung mit Angabe des Personenstands, nicht älter als sechs (6) Monate
- Eine (1) Kopie des aktuellen bzw. zukünftigen gemeinsamen Mietvertrags oder Eigentumsnachweises (z.B. notarieller Kaufvertrag oder Grundbuchauszug)
- Eine (1) Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages
- Letzte drei (3) Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen
- Bei Selbstständigkeit/ Freiberuflichkeit: letzter Einkommenssteuerbescheid
- Bei fehlender Erwerbstätigkeit: aktueller Rentenbescheid, Erwerbsminderungsrente, Wohngeldnachweis, Bürgergeldnachweis, BAföG-Bescheid, Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II oder XII), sonstige Transferleistungen
- Fall vorhanden: Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im Original und eine (1) Kopie
- Falls im Rahmen eines Nachzugs zur Fachkraft im beschleunigten Fachkräfteverfahren: eine (1) Kopie des Bescheides der Ausländerbehörde
- Der Krankenversicherungsschutz muss ab dem Zeitpunkt der Einreise bestehen. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.
Im Original, bitte ausdrucken und unterschreiben.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an die im Antrag genannte Adresse.
Mit der Nutzung des Ticketsystems „FACIL“ erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kommunikation im Visumverfahren verarbeitet werden. Ich stimme insbesondere der Anforderung und Übersendung persönlicher Unterlagen über das Ticketsystem zu.
Ich wurde darüber informiert, dass:
• meine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung meines Visumantrags und der damit verbundenen Kommunikation verarbeitet werden. Dies umfasst insbesondere die Beantwortung meiner Anfragen über das Ticketsystem „FACIL“ sowie die Anforderung und Entgegennahme zusätzlicher, für das Visumverfahren erforderlicher Unterlagen.
• die Verarbeitung meiner Daten auf Grundlage meiner Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erfolgt.
• meine Daten vertraulich behandelt und nur an die für das Visumverfahren zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder ich ausdrücklich eingewilligt habe.
• die Speicherung meiner Daten ausschließlich für die Dauer des Visumverfahrens und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgt.
• ich das Recht habe, meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten berichtigen zu lassen, die Löschung meiner Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, die Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten zu verlangen und mich bei einer Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren.
Ich wurde über meine Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung informiert und weiß, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen zum Datenschutz finde ich unter: https://polen.diplo.de/pl-de/home-kontakt-channel/datenschutz
Warschau, den ___________________ Unterschrift _____________________________
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75, - EUR – zu zahlen ausschließlich in Złoty (ca. 330, - Złoty) zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft. Die Gebühr wird ausschließlich in bar erhoben. Aufgrund von Währungsschwankungen kann die Gebühr bei Terminwahrnehmung um einige Zloty höher oder niedriger ausfallen – es wird daher empfohlen, etwas Kleingeld mitzuführen.
Termin
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet.
ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!
Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!
Sie können Ihren Visumantrag aktuell noch NICHT im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen