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Internationaler Personalaustausch (ICT-Karte)
FK ICT 2 © BO Belg/Canva.com
Informationen über benötigte Dokumente
Die ICT-Karte kann nicht bei der Deutschen Botschaft Warschau beantragt bzw. von ihr ausgestellt werden. Hierbei handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der nur bei deutschen Auslandsvertretungen außerhalb der Europäischen Union (EU) beantragt werden kann. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die deutsche Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes bzw. an die deutsche Auslandsvertretung des Landes außerhalb der EU, in dem Sie ein legales Aufenthaltsrecht/einen gewöhnlichen Aufenthalt innehaben.