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Freiwilligendienst

Freiwilligendienst

Freiwilligendienst © BO Belg/Canva.com

Artikel

Informationen über benötigte Dokumente

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

  • Gültig und eigenhändig unterschrieben, mit mindestes zwei (2) freien Seiten + einer (1) Kopie der Datenseite

  • Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als sechs (6) Monate (Format: siehe Foto-Mustertafel )

  • Original + eine (1) Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens drei (3) Monaten.
  • Im Einzelfall können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt nötig sein (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.)

  • Original + eine (1) Kopie Ihrer letzten Meldebescheinigung („zaświadczenie o zameldowaniu“) in Polen

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Orts- und Zeitangaben

  • Selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für den geplanten Freiwilligendienst
  • Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein: Warum möchten Sie den Freiwilligendienst ableisten? Haben Sie bereits Deutschkenntnisse oder wie werden Sie diese erwerben? Was möchten Sie nach Ihrer Rückkehr tun? Welchen Nutzen erhoffen Sie sich?

  • Original + eine (1) Kopie – der Vertrag muss mindestens folgende Punkte beinhalten
    • genaue Bezeichnung der Vertragsparteien,
    • Beginn und Dauer des Vertrags,
    • Angabe, um welche Art Freiwilligendienst es sich handelt,
    • Genaue Beschreibung des Freiwilligendienstes,
    • die Art der beabsichtigten Tätigkeit,
    • Tätigkeitsbedingungen, Anlernphase und Betreuung durch den Anbieter,
    • Angabe zu Arbeitsort und zu den zur Verfügung stehenden Mittel für Lebensunterhalt und Unterkunft sowie Angaben über Taschengeld.
  • Der Vertrag muss von allen Vertragsparteien (Träger/Einsatzstelle/Freiwilliger) im Original unterschrieben sein.

  • in Höhe von mindestens 855, - Euro/netto monatlich
  • der Nachweis kann erbracht werden:
    • durch die Angabe der zur Vergütung stehenden Mittel im Freiwilligendienstvertrag
  • Achtung: es ist möglich, dass sich der monatliche Mindestbetrag um zur Verfügung gestellte Sach- sowie Teilleistungen, Mieten, usw. mindert. Wenn der lt. Freiwilligendienstvertrag zur Verfügung gestellte monetäre Gesamtbetrag den monatlichen Mindestbetrag unterschreitet, führt dies nicht zwingend zur Ablehnung des Visums. Die Botschaft prüft im Einzelfall alle zur Verfügung gestellten Leistungen.

  • Ggf. Bestätigung des Trägers/der Einsatzstelle, dass deutsche Sprachkenntnisse nicht erforderlich sind, mit einer (1) Kopie
  • Im Rahmen einer Plausibilitätsüberprüfung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben können ggf. Nachweise von Deutschkenntnissen nachgefordert werden
  • Falls ein Deutschsprachnachweis notwendig ist, muss das Sprachzeugnis von einem nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter, der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt, ausgestellt werden.

  • Anmeldebestätigung und Zahlungsnachweis für einen vorbereitenden Deutschkurs
  • Aus der Anmeldebestätigung muss Inhalt, Art und Stundenumfang des vorbereitenden Sprachkurses hervorgehen

  • Der Krankenversicherungsschutz muss ab dem Zeitpunkt der Einreise bestehen. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.

Im Original, bitte ausdrucken und unterschreiben.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an die im Antrag genannte Adresse.

Mit der Nutzung des Ticketsystems „FACIL“ erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kommunikation im Visumverfahren verarbeitet werden. Ich stimme insbesondere der Anforderung und Übersendung persönlicher Unterlagen über das Ticketsystem zu.

Ich wurde darüber informiert, dass:

• meine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung meines Visumantrags und der damit verbundenen Kommunikation verarbeitet werden. Dies umfasst insbesondere die Beantwortung meiner Anfragen über das Ticketsystem „FACIL“ sowie die Anforderung und Entgegennahme zusätzlicher, für das Visumverfahren erforderlicher Unterlagen.

• die Verarbeitung meiner Daten auf Grundlage meiner Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erfolgt.

• meine Daten vertraulich behandelt und nur an die für das Visumverfahren zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder ich ausdrücklich eingewilligt habe.

• die Speicherung meiner Daten ausschließlich für die Dauer des Visumverfahrens und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgt.

• ich das Recht habe, meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten berichtigen zu lassen, die Löschung meiner Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, die Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten zu verlangen und mich bei einer Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren.

Ich wurde über meine Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung informiert und weiß, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen zum Datenschutz finde ich unter: https://polen.diplo.de/pl-de/home-kontakt-channel/datenschutz

Warschau, den ___________________ Unterschrift _____________________________

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Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75, - EUR – zu zahlen ausschließlich in Złoty (ca. 330, - Złoty) zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft. Die Gebühr wird ausschließlich in bar erhoben. Aufgrund von Währungsschwankungen kann die Gebühr bei Terminwahrnehmung um einige Zloty höher oder niedriger ausfallen – es wird daher empfohlen, etwas Kleingeld mitzuführen.

Termin

  • Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet.

    ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!

    Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!

Sie können Ihren Visumantrag aktuell noch NICHT im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen

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