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Visum zum Sprachkurs
Bildung Sprachkurs © BO Belg/Canva.com
Informationen über benötigte Dokumente
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Gültig und eigenhändig unterschrieben, mit mindestes zwei (2) freien Seiten + einer (1) Kopie der Datenseite
- Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als sechs (6) Monate (Format: siehe Foto-Mustertafel )
- Original + eine (1) Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens drei (3) Monaten.
- Im Einzelfall können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt nötig sein (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.)
- Original + eine (1) Kopie Ihrer letzten Meldebescheinigung („zaświadczenie o zameldowaniu“) in Polen
- Abschlusszeugnis und ggf. Diplom sowie Nachweise über den beruflichen Werdegang, mit einer (1) Kopie, ggf. mit Übersetzung und Apostille/ Legalisation auf dem Original
Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von
einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC)
ODER
- Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats
ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.
- Für die allg. Voraussetzungen des Nachweises der Echtheit einer Urkunde informieren Sie sich bitte unter: Urkunden
- Original + eine (1) Kopie – Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angaben über Kursort, Kursniveau und Kursdauer, mit einer (1) Kopie
- Original + eine (1) Kopie – Nachweis der Begleichung der Gebühr für den Sprachkurs
- in deutscher Sprache, insbesondere zu den Gründen einen Sprachkurs in Deutschland zu belegen und Ihren Zukunftsaussichten. Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen ein: Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch? Wozu benötigen Sie die Sprachkenntnisse? Was möchten Sie im Anschluss an Ihren Sprachkurs tun?
- grundsätzlich mind. A2/B1, mit einer (1) Kopie
- Das Sprachzeugnis muss von einem nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter, der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt, ausgestellt werden
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Orts- und Zeitangaben
- Original + eine (1) Kopie – falls Sie ein Stipendium (DAAD, Erasmus) erhalten haben, werden als Finanzierungsnachweis Ihre Stipendienzusage und Stipendienurkunde benötigt
- des Aufenthalts in Höhe von mindestens 1.091, - Euro monatlich; der Nachweis kann erbracht werden durch:
- ein Stipendium i. H. v. mindestens 1.091, - Euro monatlich (falls das Stipendium niedriger ist, muss der Differenzbetrag entsprechend einer der folgenden Alternativen nachgewiesen werden):
durch eine förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes, in der sich eine dritte, in Deutschland ansässige Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerämter und Meldebehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit), nicht älter als sechs (6) Monate, im Original + eine (1) Kopie
ODER
- durch Nachweis eines Guthabens bei einer deutschen Bank in der Form eines Sperrkontos (sog. Sperrbestätigung) in Höhe von mindestens 13.092, - Euro (für ein ganzes Jahr) mit einem monatlichen Verfügungshöchstbetrag von 1.091, - Euro, mit einer (1) Kopie. Weitere Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie auf der Internetseite: „Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland“.
Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.)
- Der Krankenversicherungsschutz muss ab dem Zeitpunkt der Einreise bestehen. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.
- Originale Geburtsurkunde + eine (1) Kopie
- Ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung
- Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von
einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC)
ODER
Behörden eines EU-Mitgliedstaats*
ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.
- Für die Voraussetzungen des Nachweises der Echtheit der Urkunde informieren Sie sich bitte unter: Urkunden
- *Hinweis: Geburtsurkunden polnischer Standesämter, die aufgrund einer Transkription einer ausländischen Geburtsurkunde ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden.
- Je eine (1) Passkopie aller sorgeberechtigten Elternteile
- Original + eine (1) Kopie – notariell beglaubigte Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile zur Ausreise und dauerhaften Wohnsitznahme des minderjährigen Studenten in Deutschland, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung
- Nur ein sorgeberechtigter Elternteil:
Original + eine (1) Kopie - internationale Sterbeurkunde des anderen Elternteils, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung.
ODER
- Sorgerechtsurteil über Übertragung des Sorgerechtes auf nur einen Elternteil mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und Übersetzung.
Im Original, bitte ausdrucken und unterschreiben.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an die im Antrag genannte Adresse.
Mit der Nutzung des Ticketsystems „FACIL“ erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kommunikation im Visumverfahren verarbeitet werden. Ich stimme insbesondere der Anforderung und Übersendung persönlicher Unterlagen über das Ticketsystem zu.
Ich wurde darüber informiert, dass:
• meine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung meines Visumantrags und der damit verbundenen Kommunikation verarbeitet werden. Dies umfasst insbesondere die Beantwortung meiner Anfragen über das Ticketsystem „FACIL“ sowie die Anforderung und Entgegennahme zusätzlicher, für das Visumverfahren erforderlicher Unterlagen.
• die Verarbeitung meiner Daten auf Grundlage meiner Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erfolgt.
• meine Daten vertraulich behandelt und nur an die für das Visumverfahren zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder ich ausdrücklich eingewilligt habe.
• die Speicherung meiner Daten ausschließlich für die Dauer des Visumverfahrens und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgt.
• ich das Recht habe, meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten berichtigen zu lassen, die Löschung meiner Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, die Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten zu verlangen und mich bei einer Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren.
Ich wurde über meine Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung informiert und weiß, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen zum Datenschutz finde ich unter: https://polen.diplo.de/pl-de/home-kontakt-channel/datenschutz
Warschau, den ___________________ Unterschrift _____________________________
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75, - EUR – zu zahlen ausschließlich in Złoty (ca. 330, - Złoty) zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft. Die Gebühr wird ausschließlich in bar erhoben. Aufgrund von Währungsschwankungen kann die Gebühr bei Terminwahrnehmung um einige Zloty höher oder niedriger ausfallen – es wird daher empfohlen, etwas Kleingeld mitzuführen.
Termin
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet.
ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!
Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!
Sie können Ihren Visumantrag aktuell noch NICHT im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen