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Visum zum Schulbesuch

Bildung Schule

Bildung Schule © BO Belg/Canva.com

01.01.2025 - Artikel

Informationen über benötigte Dokumente

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

  • Gültig und eigenhändig unterschrieben, mit mindestes zwei (2) freien Seiten + einer (1) Kopie der Datenseite

  • Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als sechs (6) Monate (Format: siehe Foto-Mustertafel )

  • Original + eine (1) Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens drei (3) Monaten.
  • Im Einzelfall können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt nötig sein (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.)

  • Original + eine (1) Kopie Ihrer letzten Meldebescheinigung („zaświadczenie o zameldowaniu“) in Polen

  • Ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung, mit einer (1) Kopie
  • Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von
    • einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC)

      ODER

    • Behörden eines EU-Mitgliedstaats*

ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.

* Hinweis: Geburtsurkunden polnischer Standesämter, die aufgrund einer Transkription einer ausländischen Geburtsurkunde ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden.

  • Für die Voraussetzungen des Nachweises der Echtheit der Urkunde informieren Sie sich bitte unter: Urkunden

  • Einverständnis der Eltern:
    • Original+ eine (1) Kopie - notariell beglaubigte Einverständniserklärung der/des in Ausland verbleibenden Elternteile/Elternteils über die Ausreise zum Schulbesuch des Kindes in Deutschland, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung.
  • Nur ein sorgeberechtigter Elternteil:
    • Original + eine (1) Kopie - internationale Sterbeurkunde des anderen Elternteils, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung.

      ODER

    • Sorgerechtsurteil über Übertragung des Sorgerechtes auf nur einen Elternteil mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und Übersetzung.
    • Echtheitsgarantie: siehe Punkt „Geburtsurkunde der Schülerin/des Schülers“

  • Im Original + eine (1) Kopie – Annahmeerklärung mit beglaubigter Unterschrift der Person, auf die die Personensorge/Aufsichtspflicht des minderjährigen Schülers in Deutschland übertragen werden soll sowie eine (1) einfache Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses sowie zusätzlich des Aufenthaltstitels, wenn keine deutsche Staatsangehörigkeit besteht.

  • Eine (1) Kopie des Reisepasses der Elternteile oder des allein sorgeberechtigten Elternteils

  • Im Original mit einer (1) Kopie – Aufnahmebestätigung der Schule in Deutschland oder der Schulvertrag. Diese muss die Schulform sowie die zu besuchende Klassenstufe beinhalten

  • Original + eine (1) Kopie – Nachweis und Erläuterung zur Finanzierung (u. A. Bezahlung des Schulgeldes etc.)
  • Bei einem Schulbesuch sind monatlich 992,- Euro /netto erforderlich, nachzuweisen durch:
    • durch eine förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes, in der sich eine dritte, in Deutschland ansässige Person (z.B. Schule oder eine andere in Deutschland lebende Person) schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerämter und Meldebehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit), nicht älter als sechs (6) Monate

      ODER

    • durch Nachweis eines Guthabens bei einer deutschen Bank in der Form eines Sperrkontos (sog. Sperrbestätigung) in Höhe von mindestens 11.904,- Euro mit einem monatlichen Verfügungshöchstbetrag von 992,- Euro. Weitere Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland und zu den verschiedenen Anbietern geeigneter Sperrkonten finden Sie auf unserer Webseite unter: „Eröffnung Sperrkonto in Deutschland für Studenten vor der Einreise“.

  • Eine (1) Kopie – Bescheinigung der Schule über die Zahlung der Schulgebühren für das erste Jahr

NUR FÜR SCHÜLERAUSTAUSCH ZUSÄTZLICH

  • Original + eine (1) Kopie - bei einem Schüleraustausch mit Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch Vorlage der Bestätigung der Organisation für Schüleraustausch in Deutschland ODER bei einem Schüleraustausch ohne Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch Vorlage der Bestätigung der Schule in Polen und Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland, dass es sich um einen internationalen Schüleraustausch handelt, der mit einer deutschen Schule oder einer sonstigen öffentlichen Stelle in Zusammenarbeit mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat vereinbart worden ist, im Original mit einer (1) Kopie, und Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind.

NUR FÜR GASTSCHULAUFENTHALT ZUSÄTZLICH

  • Original + eine (1) Kopie - Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland, dass es sich um eine staatliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung handelt oder dass es sich um eine Schule handelt, die ganz oder überwiegend aus privaten Mitteln finanziert wird, die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet und insbesondere bei Internatsschulen eine Zusammensetzung mit Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten gewährleistet und Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind. Achtung: ein Schulbesuch ist in der Regel erst ab der 9. Klassenstufe möglich! Erfolgt der Schulbesuch in einer anderen Klassenstufe, ein eine ausführliche Begründung vorzulegen.

WEITERE UNTERLAGEN FÜR ALLE FÄLLE

  • eine (1) Kopie – Bestätigung der Internatsunterbringung oder des Internatsvertrags. Bei einer Unterbringung in einer Gastfamilie: eine (1) Kopie – Nachweis mit Adressangabe.

  • Der Krankenversicherungsschutz muss ab dem Zeitpunkt der Einreise bestehen. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.

Im Original, bitte ausdrucken und unterschreiben.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an die im Antrag genannte Adresse.

Mit der Nutzung des Ticketsystems „FACIL“ erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kommunikation im Visumverfahren verarbeitet werden. Ich stimme insbesondere der Anforderung und Übersendung persönlicher Unterlagen über das Ticketsystem zu.

Ich wurde darüber informiert, dass:

• meine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung meines Visumantrags und der damit verbundenen Kommunikation verarbeitet werden. Dies umfasst insbesondere die Beantwortung meiner Anfragen über das Ticketsystem „FACIL“ sowie die Anforderung und Entgegennahme zusätzlicher, für das Visumverfahren erforderlicher Unterlagen.

• die Verarbeitung meiner Daten auf Grundlage meiner Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erfolgt.

• meine Daten vertraulich behandelt und nur an die für das Visumverfahren zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder ich ausdrücklich eingewilligt habe.

• die Speicherung meiner Daten ausschließlich für die Dauer des Visumverfahrens und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgt.

• ich das Recht habe, meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten berichtigen zu lassen, die Löschung meiner Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, die Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten zu verlangen und mich bei einer Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren.

Ich wurde über meine Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung informiert und weiß, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen zum Datenschutz finde ich unter: https://polen.diplo.de/pl-de/home-kontakt-channel/datenschutz

Warschau, den ___________________ Unterschrift _____________________________

PDF zum Download

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75, - EUR – zu zahlen ausschließlich in Złoty (ca. 330, - Złoty) zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft. Die Gebühr wird ausschließlich in bar erhoben. Aufgrund von Währungsschwankungen kann die Gebühr bei Terminwahrnehmung um einige Zloty höher oder niedriger ausfallen – es wird daher empfohlen, etwas Kleingeld mitzuführen.

Termin

  • Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet.

    ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!

    Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!

Sie können Ihren Visumantrag aktuell noch NICHT im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen.

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