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Visum zur schulischen und betrieblichen Berufsausbildung

Icon eines aufgeschlagenen Buchs und daneben die Darstellung von ineinander greifenden Zahnrädchen

Ausbildung © BO Belg/Canva.com

01.01.2025 - Artikel

Informationen über benötigte Dokumente

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

  • Gültig und eigenhändig unterschrieben, mit mindestes zwei (2) freien Seiten + einer (1) Kopie der Datenseite

  • Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als sechs (6) Monate (Format: siehe Foto-Mustertafel )

  • Original + eine (1) Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens drei (3) Monaten.
  • Im Einzelfall können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt nötig sein (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.)

  • Original + eine (1) Kopie Ihrer letzten Meldebescheinigung („zaświadczenie o zameldowaniu“) in Polen

  • Original + eine (1) Kopie - Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Ausbildung hervorgehen. Bei einer betrieblichen Ausbildung muss zudem die Arbeitszeit, der Arbeitsort und die Höhe der Vergütung angegeben werden.

  • Original + eine (1) Kopie - Sofern der Inhalt der Ausbildung aus dem Vertrag nicht hervorgeht, ist ein gesonderter Ausbildungsplan vorzulegen.

  • Schul- bzw. Abschlusszeugnis und ggf. Diplom sowie Nachweise über den beruflichen Werdegang, ggf. mit Übersetzung und Apostille bzw. Legalisation auf dem Original.
  • Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von
    • Behörden eines EU-Mitgliedstaats

ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.

  • Für die allg. Voraussetzungen des Nachweises der Echtheit einer Urkunde informieren Sie sich bitte unter: Urkunden

  • Original + eine (1) Kopie eines aktuellen Deutschzertifikats (maximal ein (1) Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem Niveau B1 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule
  • Dies gilt nicht, wenn
    • der Ausbildungsbetrieb UND die Berufsschule ausdrücklich bestätigen, dass die für die betriebliche Ausbildung inkl. den Berufsschulbesuch erforderlichen Sprachkenntnisse geprüft wurden und vorliegen. Dabei wird im Einzelfall die Plausibilität und ggf. die Aktualität des tatsächlichen Sprachvermögens des Auszubildenden überprüft. Die Plausibilitätsprüfung der Sprachkenntnisse liegt dabei ausschließlich bei der Deutschen Botschaft.

      ODER

    • Bei einer betrieblichen Berufsausbildung mit ausbildungsvorbereitendem Deutschsprachkurs VOR Start der Berufsausbildung

  • Anmeldebestätigung und Zahlungsnachweis für einen ausbildungsvorbereitenden Deutschkurs
  • Aus der Anmeldebestätigung muss Inhalt, Art und Stundenumfang des ausbildungsvorbereitenden Sprachkurses hervorgehen

  • Bei einer schulischen Berufsausbildung 959, - Euro/ netto pro Monat
  • Bei einer betrieblichen Berufsausbildung sind 1.048, - Euro/ brutto bzw. 822 Euro/ netto im Monat, nachzuweisen durch:
    • Angabe zum Gehalt im Ausbildungsvertrag
  • Besteht zwischen nachzuweisender Mindestfinanzierung und dem Ausbildungsgehalt eine Differenz oder wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, so ist die Mindestfinanzierung folgendermaßen auszugleichen:
    • Original + eine (1) Kopie - förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes, in der sich eine dritte, in Deutschland ansässige Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerämter und Meldebehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit), nicht älter als sechs (6) Monate

      ODER

    • durch Nachweis eines Guthabens bei einer deutschen Bank in der Form eines Sperrkontos (sog. Sperrbestätigung) für den gesamten Ausbildungszeitraum in Höhe des insgesamten Differenzbetrages (addierter monatlicher Fehlbetrag) Euro mit einem monatlichen Verfügungshöchstbetrag in Höhe des monatlichen Fehlbetrages. Weitere Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland und zu den verschiedenen Anbietern geeigneter Sperrkonten finden Sie auf unserer Webseite unter: „Eröffnung Sperrkonto in Deutschland für Studenten vor der Einreise

      ODER

    • Original + eine (1) Kopie – Arbeitsvertrag einer ausbildungsunabhängigen Nebentätigkeit von bis zu max. 20 Stunden je Woche (zum gesetzlichen Mindestlohn). Die Bestimmungen des Ausbildungsbetriebes und ggf. der übergeordneten Berufskammer zur Ausübung einer Nebentätigkeit sind zu beachten. Die Erlaubnis ist vorzulegen.

  • Bei einer betrieblichen Berufsausbildung sind 959, - Euro/netto im Monat erforderlich, wenn

    • während des ausbildungsvorbereitenden Sprachkurses (vor Beginn der Ausbildung) noch keine Vergütung durch den Ausbildungsbetrieb fließt oder
    • keiner ausbildungsunabhängigen Nebentätigkeit von bis zu max. 20 Stunden je Woche (zum gesetzlichen Mindestlohn) nachgegangen wird, nachzuweisen durch:
      • Original + eine (1) Kopie - förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes, in der sich eine dritte, in Deutschland ansässige Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerämter und Meldebehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit), nicht älter als sechs (6) Monate ODER
      • Nachweis eines Guthabens bei einer deutschen Bank in der Form eines Sperrkontos (sog. Sperrbestätigung) für den gesamten ausbildungsvorbereitenden Sprachkurs in Höhe der Sprachkursdauer (in Monaten) mal monatlichem Finanzierungsbetrags mit einem monatlichen Verfügungshöchstbetrag in Höhe von 959, - Euro. Weitere Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland und zu den verschiedenen Anbietern geeigneter Sperrkonten finden Sie auf unserer Webseite unter: „Eröffnung Sperrkonto in Deutschland für Studenten vor der Einreise

    ODER

  • Bei einer betrieblichen Berufsausbildung sind 1.048, - Euro/ brutto bzw. 822 Euro/ netto im Monat erforderlich, wenn
    • während des ausbildungsvorbereitenden Sprachkurses (vor Beginn der Ausbildung) bereits eine Vergütung durch den Ausbildungsbetrieb fließt oder
    • einer ausbildungsunabhängigen Nebentätigkeit von bis zu max. 20 Stunden je Woche (zum gesetzlichen Mindestlohn) nachgegangen wird.

  • Eine selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für die geplante Berufsausbildung (auf Deutsch). Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein: Welche Berufsausbildung möchten Sie in Deutschland beginnen (Ausbildungsbezeichnung/angestrebter Ausbildungsberuf, angestrebter Abschluss) und warum? Warum möchten Sie in Deutschland eine Berufsausbildung absolvieren? Was sind Ihre Pläne nach Abschluss der Berufsausbildung? Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch? Bei ausbildunsgvorbereitenden Sprachkursen: Wo und wann planen Sie die Deutschprüfung abzulegen?

  • Aktueller lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Orts- und Zeitangaben

  • Originale Geburtsurkunde + eine (1) Kopie
    • Ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung
    • Eine Echtheitsgarantie ist gewährleistet, wenn Ihr Dokument von
      • einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC)

        ODER

      • Behörden eines EU-Mitgliedstaats*
        ausgestellt wurde. Falls nicht, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Dokument erhalten haben, ob und in welcher Form eine Echtheitsbestätigung für dieses erforderlich ist.
    • Für die Voraussetzungen des Nachweises der Echtheit der Urkunde informieren Sie sich bitte unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718
    • *Hinweis: Geburtsurkunden polnischer Standesämter, die aufgrund einer Transkription einer ausländischen Geburtsurkunde ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden.
  • Je eine (1) Passkopie aller sorgeberechtigten Elternteile
  • Original + eine (1) Kopie - Notariell beglaubigte Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile zur Ausreise und dauerhaften Wohnsitznahme des minderjährigen Auszubildenden in Deutschland, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung

    - Nur ein sorgeberechtigter Elternteil:

  • Original + eine (1) Kopie - internationale Sterbeurkunde des anderen Elternteils, ggf. mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und ggf. Übersetzung.

    ODER

  • Original + eine (1) Kopie - Sorgerechtsurteil über Übertragung des Sorgerechtes auf nur einen Elternteil mit Apostille oder Legalisation auf dem Original und Übersetzung.

  • Der Krankenversicherungsschutz muss ab dem Zeitpunkt der Einreise bestehen und einen Mindestversicherungsschutz derzeit in Höhe von 30.000 Euro abdecken. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.

Im Original, bitte ausdrucken und unterschreiben.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an die im Antrag genannte Adresse.

Mit der Nutzung des Ticketsystems „FACIL“ erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kommunikation im Visumverfahren verarbeitet werden. Ich stimme insbesondere der Anforderung und Übersendung persönlicher Unterlagen über das Ticketsystem zu.

Ich wurde darüber informiert, dass:

• meine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung meines Visumantrags und der damit verbundenen Kommunikation verarbeitet werden. Dies umfasst insbesondere die Beantwortung meiner Anfragen über das Ticketsystem „FACIL“ sowie die Anforderung und Entgegennahme zusätzlicher, für das Visumverfahren erforderlicher Unterlagen.

• die Verarbeitung meiner Daten auf Grundlage meiner Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erfolgt.

• meine Daten vertraulich behandelt und nur an die für das Visumverfahren zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder ich ausdrücklich eingewilligt habe.

• die Speicherung meiner Daten ausschließlich für die Dauer des Visumverfahrens und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgt.

• ich das Recht habe, meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten berichtigen zu lassen, die Löschung meiner Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, die Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten zu verlangen und mich bei einer Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren.

Ich wurde über meine Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung informiert und weiß, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen zum Datenschutz finde ich unter: https://polen.diplo.de/pl-de/home-kontakt-channel/datenschutz

Warschau, den ___________________ Unterschrift _____________________________

PDF zum Download

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75, - EUR – zu zahlen ausschließlich in Złoty (ca. 330, - Złoty) zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft. Die Gebühr wird ausschließlich in bar erhoben. Aufgrund von Währungsschwankungen kann die Gebühr bei Terminwahrnehmung um einige Zloty höher oder niedriger ausfallen – es wird daher empfohlen, etwas Kleingeld mitzuführen.

Termin

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin.

Zum Terminvergabesystem gelangen Sie hier.

ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!

Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!

oder alternativ

Sie können Ihren Visumantrag online im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind. Zum Auslandsportal.

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