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Bessere Versorgung und Beratung von Pflegebedürftigen vor Ort

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Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember das 3. Pflegestärkungsgesetz (PSG III) beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat das 3. Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Nach der Verbesserung der Leistungen durch das 1. und 2. Pflegestärkungsgesetz werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Alle Pflegebedürftigen erhalten gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen damit in dieser Wahlperiode um rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr. Pflegebedürftige Versicherte haben Anspruch entweder auf ambulante Hilfe von Pflegediensten oder auf Pflegegeld. Über die Verwendung des Pflegegeldes können sie frei verfügen. Ab 1. Januar gelten dafür anstelle der bisherigen Pflegstufen I-III die neuen Pflegegrade 1-5.

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