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Erhöhung des Mindestlohns ab 1. Januar 2017

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Der einheitliche gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit 1. Januar 2017 8,84 Euro pro Stunde.

Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der einheitliche Mindestlohn in Deutschland 8,84 Euro pro Stunde.

Die Anhebung des Mindestlohns folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. Mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland 2015 wurde die Kommission beauftragt, nach Ablauf von 2 Jahren über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Jede weitere Anpassung soll alle zwei Jahre erfolgen.

  • Branchenspezifische Mindestlöhne bzw. Lohnuntergrenzen auf der Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Tarifvertragsgesetzes bleiben bestehen.
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