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Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug

Artikel

Eine Novelle des Fahrpersonalgesetzes ist in Kraft getreten, wonach das Verbringen der 45-stündigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit bedeutet.

Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Fahrpersonalgesetzes am 25. Mai ist das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit (45-Stunden-Ruhezeit) im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verboten.

Die Nichteinhaltung dieses Verbots kann mit einem Bußgeld gegenüber Fahrer und Unternehmer geahndet werden. Daneben droht eine Anordnung, vor der Weiterfahrt die Ruhezeit an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit nachzuholen.

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