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Meldeportal für Entsendungen nach Deutschland

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Informationen zur Anmeldung Ihrer nach Deutschland entsendeten bzw. überlassenen Arbeitnehmer.

EU-Schild - Passkontrolle
Passkontrolle© picture alliance / ZB
Für die Zeit ihrer Tätigkeit sind Arbeitnehmern, die aus dem Ausland entsandt werden, die in Deutschland maßgeblichen Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Mindestlohn oder Mindesturlaub, zu gewähren.

Arbeitgeber mit Sitz im Ausland bzw. Entleiher, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden oder von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen, sind daher verpflichtet, ihre Arbeitnehmer dem Zoll zu melden und zu versichern, dass die in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

Die Meldung erfolgt online über das „Meldeportal-Mindestlohn“.

Das „Meldeportal-Mindestlohn“ kann direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de oder über www.zoll.de in der Rubrik „Dienste und Datenbanken“ aufgerufen werden. Nach einem kurzen Registrierungsprozess können die Meldungen online übermittelt werden. Damit bietet die deutsche Zollverwaltung den Wirtschaftsbeteiligten ein zeitgemäßes und sicheres Instrument zur Abgabe der Meldungen an.

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