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Mindestlöhne in Deutschland für entsandte und überlassene Arbeitnehmer
Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro brutto je Stunde.
Das Gesetz für den Mindestlohn (Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie) sorgt, nachdem es im Bundesgesetzblatt verkündet und in Kraft getreten ist, für eine vom Gesetzgeber festgeschriebene Lohnuntergrenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro brutto je Stunde.
Mehr Informationen zum Mindestlohn in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Zolls.
Auf der Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Tarifvertragsgesetzes gelten in Deutschland für alle Beschäftigten folgende verbindliche branchenspezifische Mindestlöhne bzw. Lohnuntergrenzen:
Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
Dachdeckerhandwerk
Elektrohandwerke
Gerüstbauer-Handwerk
Gebäudereinigung
Pflegebranche
Schornsteinfeger
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Zeitarbeitsbranche
Auf der Webseite des Zolls finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Branchenmindestlöhne.