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Beratung für polnische Arbeitnehmer

Zwei Bauarbeiter auf einer Baustelle

Bauarbeiter, © colourbox

Artikel

Wohin kann ich mich wenden, wenn mir mein Arbeitgeber meinen Lohn oder Sozialabgaben vorenthält? Hier finden Sie eine Liste der Anlaufstellen für polnische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Sie benötigen eine Beratung in Ihrer Muttersprache (wie z. B. auf Polnisch), wie sie bei Ihrem Arbeitgeber zu Ihrem Recht gelangen? Die Beratungsstellen im Rahmen des Projekts des DGB-Projekts „Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“ beraten mobile Arbeitnehmer aus Ost- und Mitteleuropa kostenlos, vertraulich und vielfach in Ihrer Muttersprache. Im Rahmen des Projektes sind sechs Beratungsstellen mit verschiedenen Schwerpunkten tätig.

Informationen über das Projekt „Faire Mobilität“

„Faire Mobilität“ - Beratungsstellen

Betriebsräte

Bei Fragen u.a. nach dem zustehenden Lohn, den Arbeitszeiten, dem Urlaubsanspruch, der Einteilung in Schichten, oder bei einer Kündigung, können Sie sich an den Betriebsrat in Ihrem Betrieb wenden. Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Er arbeitet in der Regel eng mit der Gewerkschaft zusammen und wird von dieser unterstützt.

https://sachsen.dgb.de/irtuc

Meldung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

Ihr Arbeitgeber missachtet während ihrer Beschäftigung in Deutschland den Mindestlohn, leistet keine Sozialabgaben oder beschäftigt Ihre Kollegen illegal? Dies sind Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, die in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen.

Damit der Zoll tätig werden kann, benötigt er präzise Angaben, insbesondere zu Ihrem Arbeitgeber sowie zum Zeitpunkt und Ort Ihrer Beschäftigung in Deutschland und zu dem Unternehmen, bei dem Sie in Deutschland tätig waren. Bitte beachten Sie auch, dass der Zoll andere Aufgaben hat als die Arbeitsinspektion in Polen oder in anderen Ländern. Er kann weder in jedem Einzelfall helfen noch Ihnen Auskunft zum Stand seiner Ermittlungen geben. Um bei Ihrem Arbeitgeber einen Lohnrückstand einzufordern, müssen Sie sich an das Arbeitsgericht oder einen Anwalt wenden.

Informationen für Arbeitnehmer auf der Internetseite des Zolls – wie kann ich mich vor Schwarzarbeit schützen?

Informationen auf der Internetseite des Zolls über die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsvergütung in der Bauwirtschaft

Sie haben auf einer Baustelle gearbeitet, aber weder Urlaub noch eine Urlaubsvergütung erhalten?

Die deutschen Regelungen und das sog. Urlaubskassenverfahren der deutschen Bauwirtschaft gelten auch für ausländische Arbeitgeber und entsandte Arbeitnehmer. Für die Umsetzung dieser Regelungen sorgt die SOKA-BAU. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Daten auf einem Formular zu melden und die monatlichen Beiträge zu leisten. Arbeitnehmer erwerben während ihrer baugewerblichen Beschäftigung in Deutschland Anspruch auf bezahlten Urlaub. Gewährt der Arbeitgeber während dieser Zeit Urlaub, muss er die Vergütung direkt an den Arbeitnehmer auszahlen (diese Urlaubsvergütungen werden ihm durch die SOKA-BAU erstattet). Hatten Sie aber während Ihrer Entsendung keinen Urlaub (oder nur einen Teil Ihres Anspruchs eingelöst), stehen Ihnen nach Beendigung Ihrer Entsendung eine Abgeltung oder eine Entschädigung zu. Diese können Sie direkt bei der SOKA-BAU beantragen.

weitere Informationen

Arbeitsgerichte

Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Verfahren wird grundsätzlich mit einem Gütetermin eingeleitet, der kurzfristig nach Einreichung der Klage stattfinden soll. Er dient der vorläufigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage und dem Versuch, eine schnelle gütliche Einigung zu erzielen. Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht des Bezirks, in dem Sie Ihre Leistung in einem bestimmten Betrieb erbracht haben, bzw. dort, wo der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses liegt oder lag. Dort können Sie ebenfalls nach einer kostenlosen Beratung fragen.

Die Gerichtskosten für das Verfahren und sowie evtl. Auslagen müssen Sie nur tragen, soweit Sie das Verfahren verlieren. Es besteht kein Anwaltszwang. Ggf. müssen Sie nur die Kosten Ihres eigenen Rechtsanwalts tragen. Sie können sich im Arbeitsgerichtsverfahren aber auch selbst vertreten oder den Vertreter einer Gewerkschaft hinzuziehen.

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