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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Informationen über Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Das Anerkennungsgesetz, seit 1. April 2012 in Kraft, schafft einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Zudem gibt es das Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ und eine Telefon-Hotline.
Das Informationsportal ist das zentrale Informationsmedium zum Anerkennungsgesetz der Bundesregierung. Wer seinen Abschluss auf Gleichwertigkeit zum entsprechenden deutschen Abschluss prüfen lassen möchte, erfährt hier, wohin er sich wenden muss und welche Papiere er für sein Verfahren benötigt. Darüber hinaus bietet das Portal Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung.
Ergänzend zum Portal hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des BMBF eine Telefon-Hotline freigeschaltet, die für Interessierte aus dem In- und Ausland zugänglich ist. Anrufer erhalten hier in deutscher und englischer Sprache Auskunft über die einzelnen Schritte und Voraussetzungen der beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer
+49 (0)30 1815 1111 erreichbar.
Portal Anerkennung in Deutschland
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Wer seinen Abschluss anerkennen lassen möchte, kann sich auch im Rahmen des Förderprogramms IQ bundesweit persönlich beraten lassen. Die regionalen Anlaufstellen des Programms geben Erstinformation zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und helfen bei der Suche nach der für das jeweilige Anliegen zuständigen Stelle. Das Gesetz gilt für Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Die Länder haben angekündigt, die Berufsgesetze, die in ihre Zuständigkeit fallen, anzupassen. Das betrifft etwa Lehrer oder Ingenieure.
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Für alle diejenigen, die bereits in Deutschland leben, aber ein Zeugnis einer ausländischen Ausbildungseinrichtung haben: Hinweise zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.