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Warnung vor illegalen Feuerwerskörpern
In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper offiziell zugelassen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen sein.
In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper offiziell zugelassen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (Registriernummer und CE-Kennzeichnung oder BAM-Zulassungszeichen) versehen sein. Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Weitere Informationen finden Sie unter der Zollseite.