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Deutsch-Polnischer Urkundenverkehr

In der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die Haager Apostille:

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel

Das BfAA hat die Zuständigkeit zum 1.1.2023 vom bis dahin zuständigen Bundesverwaltungsamt (BVA) übernommen. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier

Anfragen an das BfAA bitte vorrangig über dieses Kontaktformular:

Kontaktformular des BfAA

In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die Haager Apostille erteilt werden kann. Im Allgemeinen sind zuständig:

  1. Urkunden der Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):

    Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres; Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;

    in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten;

    in Niedersachsen: Polizeidirektionen

    in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kaiserslautern;

    in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig;

    in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg;

    in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar;

  2. Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare:

    Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land-/Amts-gerichtspräsidenten

  3. Urkunden der anderen als der ordentlichen Gerichte:

    Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres;

    Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;

    Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz;

    Land-/Amtsgerichtspräsidenten.

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