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Erwerb des polnischen Führerscheines durch Einwohner der Bundesrepublik Deutschland
Medienberichte haben den Eindruck erweckt, dass es möglich sei, ohne einen längerfristigen Aufenthalt in Polen dort den Führerschein zu erwerben oder nach dem Verlust des deutschen Führerscheines die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder sogar ein Fahrverbot zu umgehen, indem man in einem anderen EU-Staat - z. B. in Polen - die Führerscheinprüfung ablegt.
Dies trifft nicht zu.
Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat Informationen zur Frage der Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland auf seiner Website.