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Erwerb des polnischen Führerscheines durch Einwohner der Bundesrepublik Deutschland
Medienberichte haben den Eindruck erweckt, dass es möglich sei, nach dem Verlust des deutschen Führerscheines die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder sogar ein Fahrverbot zu umgehen, indem man in einem anderen EU-Staat - z. B. in Polen - die Führerscheinprüfung ablegt. Der so erworbene ausländische Führerschein sei dann angeblich auch in Deutschland gültig. Dies trifft nicht zu.
Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zu diesem Thema Informationen auf seiner Website.