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Personenstandsurkunden von polnischen, regionalen Staatsarchiven
Urkunden, die bereits über einhundert Jahre alt sind (bei Ehe- und Sterbeurkunden über 80 Jahre), werden nicht mehr von den Standesämtern, sondern in mehreren regionalen Staatsarchiven aufbewahrt. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige polnische Staatsarchiv.
Auf der (polnisch-, deutsch- und englischsprachigen) Internetseite der polnischen Staatsarchive https://szukajwarchiwach.gov.pl/ können Sie recherchieren und prüfen, welche Register vorhanden sind.
Die Anfrage kann erfahrungsgemäß in deutscher Sprache erfolgen. Die Beantwortung von Anfragen durch die Staatsarchive erfolgt ausschließlich in polnischer Sprache. Die Gebühren richten sich nach dem Suchaufwand und betragen erfahrungsgemäß in der Regel bis zu 15,- EUR pro Bescheinigung/Fotokopie, in manchen Fällen auch bis zu 25,- EUR oder mehr. Die Staatsarchive erteilen keine Personenstandsurkunden, sondern fertigen einfache oder beglaubigte Fotokopien aus den Personenstandsbüchern.