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Rentner mit Wohnsitz in Polen, die Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, zu der auch Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung zählen, beziehen, sind gemäß Art. 18 Abs. 2 des Abkommens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Polen in Deutschland steuerpflichtig und können von dieser Steuerpflicht nicht befreit werden. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die Auslandsvertretung inhaltlich keine Auskunft erteilen und auch keine Beratung in steuerrechtlichen Fragen leisten kann. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Neubrandenburg, auf dessen Internetseite viele Informationen in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung stehen: https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund und die polnische Sozialversicherungsanstalt ZUS veranstalten jedes Jahr Internationale Rentenberatungstage in Deutschland und Polen.

Wichtige Links:

Deutsche Rentenversicherung Bund

Die polnische Sozialversicherungsanstalt ZUS

Mit der von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales angebotenen Broschüre und der zugehörigen Datenbank „Sozialkompass Europa“ haben Sie die Möglichkeit, die sozialen Sicherungssysteme und die Arbeitswelt der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu vergleichen. Die Datenbank bietet ausführliche Informationen u.a. zu Leistungen für Familien, bei Krankheit und Pflege, Arbeitslosigkeit, Behinderung und in sozialen Notlagen.

http://www.sozialkompass.eu/

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