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Verkehr in Polen

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Reisen durch Polen mit dem Auto bieten die Möglichkeit, die Schönheit des Landes besser kennen zu lernen. Hier finden Sie wichtige Informationen für PKW- bzw. LKW-Fahrer in Polen.

  • In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig.
    Weitere Informationen zu Straßenbenutzungsgebühren
  • Bei Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h innerhalb des Ortsgebiets ist mit dem sofortigen Führerscheinentzug zu rechnen. Ein ausländischer Autofahrer erhält eine Bescheinigung, die ihn dazu berechtigt, 72 Stunden ein Fahrzeug zu lenken. Der entzogene Führerschein wird an die ausstellende Behörde übermittelt.

  • Es empfiehlt sich auch weiterhin, die grüne Versicherungskarte mit sich zu führen. Dies ist zwar nicht mehr Pflicht, erleichtert aber im Schadensfall die Abwicklung.

  • Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen. Im Falle eines Unfalls können hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung/Verschrottung in Polen entstehen.
  • Mit mehr als 0,2 Promille Alkohol gilt Fahrverbot. Mit Führerscheinentzug und Fahrzeugsicherstellung ist zu rechnen. Das Überschreiten von 0,5 Promille gilt als Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
  • Es muss in Polen ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden.
  • Telefoniert werden darf während der Fahrt nur mit Freisprechanlage oder Headset.
  • Es besteht Anschnallpflicht für alle Autoinsassen. Kinder unter zwölf Jahren sollen in speziellen Kindersitzen hinten im Wageninneren befördert werden, Warndreieck ist Pflicht. Ein Feuerlöscher ist für in Polen angemeldete Autos Pflicht.
  • Bußgelder sind von Ausländern sofort zu zahlen und liegen z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 50 und 500 Zloty.
  • Winterreifen sind in den Wintermonaten dringend erforderlich.
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