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Straßenbenutzungsgebühren in Polen
In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig.
Auf den sogenannten Konzessionsstrecken (A1 und Teilstrecken der A2 und A4) werden die Gebühren für alle Fahrzeugarten an Mautstationen erhoben und sind in bar oder mit Bank- oder Kreditkarte zu bezahlen. Euro werden nur in Scheinen angenommen, das Wechselgeld wird in Zloty zurückgegeben.
Auf den o.g. Konzessionsstrecken wird stufenweise auch elektronische Bezahlung eingeführt. Über die jeweiligen Bezahlsysteme erfahren Sie auf den Webseiten des jeweiligen Betreibers:
Auf allen anderen mautpflichtigen Strecken können die Gebühren für Fahrzeuge unter 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden.
Alle anderen Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zahlen Maut auch für die Benutzung von Schnell- und Landesstraßen und müssen mit dem elektronischen Sendegerät ViaBox ausgestattet sein.
Straßenbenutzungsgebühren für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (System viaTOLL):
Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sind für Fahrten auf gebührenpflichtigen Straßen zum Entrichten von Maut verpflichtet. Das Gleiche gilt für Fahrer von Pkw-Anhänger-Kombinationen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen unabhängig von Gesamtgewicht. Die Abwicklung der Maut erfolgt über e-TOLL (ähnlich TOLL-Collect).
Vor der Nutzung des gebührenpflichtigen Straßennetzes muss eine Anmeldung bei e-TOLL erfolgen.
Bußgelder
Bei Verstößen gegen die Mautpflicht werden Bußgelder bis zu 1.500 PLN fällig.
Der polnische Gesetzgeber sieht eine Möglichkeit der Befreiung von der Gebührenpflicht für das Befahren öffentlicher Wege nicht vor.
Weitere Informationen
Weitere Informationen, auch eine Auflistung der gebührenpflichtigen Straßen sowie der Gebührensätze, befinden sich auf der Homepage des Betreibers des ViaTOLL-Systems.