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Kfz-Angelegenheiten

Sie möchten in Erfahrung bringen,

- wer der Halter eines Kraftfahrzeuges mit polnischen Kennzeichen ist?

- ob ein Fahrzeug in Polen zugelassen ist?


Ein effizienter Halterdatenaustausch mit Polen ist noch nicht Gegenstand einer zwischenstaatlichen Regelung, wie sie mit Österreich, der Schweiz oder den Niederlanden besteht.

Nach Angaben des polnischen Ministeriums für Digitalisierung sind Anfragen zu Haltermittlungen in Polen auf direktem Wege an das zuständige Zentrale Informationsbüro (COI) zu richten.

Verwenden Sie hierzu bitte dieses Antragsformular.

Das aktuelle Antragsformular ist derzeit nur in polnischer Sprache verfügbar. Eine tabellarische Übersetzungshilfe in englischer Sprache finden Sie hier.



Der Antrag ist leserlich (in Druckbuchstaben) auszufüllen; u.a. folgende Angaben sind in den entsprechenden Feldern zu machen:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Grund für die Beantragung (z.B. Verfahren mit Aktenzeichen, rechtliches Interesse)
  • Verwendungszweck für die Daten und/oder rechtliches Interesse; Rechtsgrundlage
  • Angaben, die das Auffinden der erforderlichen Daten ermöglichen (Namen, Kennzeichen, VIN-Nr. etc.)
  • Art und Umfang der benötigten Daten

Nach Auskunft des Informatikzentrums sind von CEPiK-Gebühren ausschließlich polnische staatliche Verwaltungsbehörden (z.B. Polizei) befreit. Alle übrigen Stellen haben für jeden Antrag 30,40 polnische Zloty (PLN) zu entrichten. Der Betrag ist auf folgendes Konto zu überwiesen:

Kontoinhaber:

Ministerstwo Cyfryzacji
ul. Królewska 27
00-060 Warszawa
Bankverbindung: BGK o/ Warszawa
IBAN: PL 52 a1130 1017 0020 1232 2420 0001
BIC: GOSKPLPW

mit dem Zusatz „CEPiK – opłata za udostępnienie danych“

Der Antrag ist zusammen mit dem Zahlungsbeleg ist an folgende Anschrift zu richten:

Centralny Ośrodek Informatyki
al. Korfantego 2
40-004 Katowice, Polen
Tel.: 32 750 65 23
Fax: 32 700 72 86

Weitere Informationen befinden auf der Website des Zentralen Kfz- und Kraftfahrer-Registers.

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